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RdF-News
03.03.2016
RdF-News
IDW: Prüfung von Systemen nach § 20 WpHG bei nichtfinanziellen Gegenparteien (EMIR)

Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den Entwurf eines IDW-Prüfungsstandards „Prüfung von Systemen nach § 20 WpHG bei nichtfinanziellen Gegenparteien (IDW EPS 920)“ am 4.2.2016 verabschiedet.

Gem. § 20 Abs. 1 WpHG haben bestimmte nichtfinanzielle Gegenparteien (z. B. Industrieunternehmen) innerhalb von neun Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres ihre Systeme nach § 20 WpHG von einem Wirtschaftsprüfer prüfen und bescheinigen zu lassen. Es geht darum, ob diese Gegenparteien über geeignete Systeme verfügen, die die Einhaltung bestimmter Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister durch nichtfinanzielle Gegenparteien (EMIR) sowie des WpHG sicherstellen. Die Prüfung nach dem WpHG bezieht sich auf: Clearingpflicht, Meldepflichten gegenüber Transaktionsregistern, Anzeige- und Meldepflichten gegenüber der BaFin und der ESMA sowie die Pflicht zur Implementierung, Aufrechterhaltung und Anwendung von Risikominderungstechniken.

IDW EPS 920 ist in Kürze unter www.idw.de in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen, abrufbar. Außerdem wird er in IDW Life Heft 4/2016 veröffentlicht werden. Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 15.8.2016.

Die IDW Akademie bietet zum Thema EMIR eine Veranstaltung (Link) an:

"EMIR – Anforderungen für Unternehmen der Realwirtschaft und deren Prüfung" am 14.6.2016 in Düsseldorf, Referenten: Prof. Dr. Steffen Kuhn, WP, und Wolfgang Otte, WP/RA.

(IDW Aktuell vom 25.2.2016)

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