BGH: Prospekthaftung einer auf einen Basiswert bezogene Schuldverschreibungen emittierenden international tätigen Bank
Der BGH hat mit Urteil vom 15.7.2014 – XI ZR 100/13 – wie folgt entschieden: Der Bundesgerichtshof ist nicht Prozessgericht im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 1 KapMuG.Eine auf einen Basiswert bezogene Schuldverschreibungen emittierende international tätige Bank, gegen die Ansprüche aus Prospekthaftung verjährt sind, haftet ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht wegen einer entgegen den Verlautbarungen im Prospekt unzureichenden Überprüfung des Basiswerts.