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RdF-News
04.10.2014
RdF-News
EZB: Operative Modalitäten der Programme zum Ankauf von Asset Backed Securities und gedeckten Schuldverschreibungen

Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat sich am 2.10.2014 auf die wesentlichen Modalitäten seiner  neuen  Programme  für  den  Ankauf  einfacher  und  transparenter  Asset-Backed Securities (ABS)  und  eines  breit  gefassten  Portfolios  auf  Euro  lautender  gedeckter

Schuldverschreibungen  verständigt.  Im  Verbund  mit  den  gezielten  längerfristigen Refinanzierungsgeschäften  werden  die  Ankaufprogramme  die  Transmission  der  Geldpolitik weiter  verbessern.  Sie  werden  die  Kreditversorgung  der  Wirtschaft  im  Euroraum  erleichtern,

positive  Übertragungseffekte  für  andere  Märkte  hervorrufen  und  infolgedessen  den geldpolitischen Kurs der EZB lockern. Diese Maßnahmen werden erhebliche Auswirkungen auf die Bilanz des Eurosystems haben und dazu beitragen, dass die Inflationsraten auf ein Niveau

zurückkehren, das näher bei 2 % liegt. 

Der  Sicherheitenrahmen  des  Eurosystems –  der  festlegt,  welche  Vermögenswerte  als Sicherheiten  für  die  geldpolitischen  Geschäfte  des  Eurosystems  zugelassen  sind –  wird  den Orientierungsmaßstab  für  die  Eignung  von  Vermögenswerten  für  Ankäufe  im  Rahmen  der

Programme  für  ABS (ABSPP)  und  für  gedeckte  Schuldverschreibungen (CBPP3)  darstellen. Dabei  werden  einige  Anpassungen  vorgenommen,  um  dem  Unterschied  zwischen  der Hereinnahme  von  Vermögenswerten  als  Sicherheiten  und  dem  endgültigen  Kauf  von  Aktiva Rechnung zu tragen. Damit das gesamte Euro-Währungsgebiet von den Programmen erfasst werden  kann,  werden  für  ABS  und  gedeckte  Schuldverschreibungen  aus  Griechenland  und  Zypern,  die  derzeit  nicht  notenbankfähig  sind,  besondere  Regeln  mit  risikomindernden Maßnahmen gelten. 

Die beiden Programme, die sich über mindestens zwei Jahre erstrecken werden, dürften sich stimulierend auf die Emissionstätigkeit auswirken. Die Ankäufe werden im vierten Quartal 2014 beginnen,  wobei  ab  der  zweiten  Oktoberhälfte  zunächst  gedeckte  Schuldverschreibungen

erworben  werden.  Das  ABSPP  wird  beginnen,  sobald  nach  Abschluss  des  laufenden Ausschreibungsverfahrens externe Dienstleister ausgewählt wurden. 

Weitere  technische  Einzelheiten  zu  dem  ABSPP  und  dem  CBPP3  sind  Anhang 1 bzw. Anhang 2 zu dieser PM auf der Bundesbank-Homepage www.bundesbank.de zu entnehmen.

(PM Deutsche Bundesbank vom 2.10.2014)

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