EZB: Operative Modalitäten der Programme zum Ankauf von Asset Backed Securities und gedeckten Schuldverschreibungen
Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat sich am 2.10.2014 auf die wesentlichen Modalitäten seiner neuen Programme für den Ankauf einfacher und transparenter Asset-Backed Securities (ABS) und eines breit gefassten Portfolios auf Euro lautender gedeckter
Schuldverschreibungen verständigt. Im Verbund mit den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften werden die Ankaufprogramme die Transmission der Geldpolitik weiter verbessern. Sie werden die Kreditversorgung der Wirtschaft im Euroraum erleichtern,
positive Übertragungseffekte für andere Märkte hervorrufen und infolgedessen den geldpolitischen Kurs der EZB lockern. Diese Maßnahmen werden erhebliche Auswirkungen auf die Bilanz des Eurosystems haben und dazu beitragen, dass die Inflationsraten auf ein Niveau
zurückkehren, das näher bei 2 % liegt.
Der Sicherheitenrahmen des Eurosystems – der festlegt, welche Vermögenswerte als Sicherheiten für die geldpolitischen Geschäfte des Eurosystems zugelassen sind – wird den Orientierungsmaßstab für die Eignung von Vermögenswerten für Ankäufe im Rahmen der
Programme für ABS (ABSPP) und für gedeckte Schuldverschreibungen (CBPP3) darstellen. Dabei werden einige Anpassungen vorgenommen, um dem Unterschied zwischen der Hereinnahme von Vermögenswerten als Sicherheiten und dem endgültigen Kauf von Aktiva Rechnung zu tragen. Damit das gesamte Euro-Währungsgebiet von den Programmen erfasst werden kann, werden für ABS und gedeckte Schuldverschreibungen aus Griechenland und Zypern, die derzeit nicht notenbankfähig sind, besondere Regeln mit risikomindernden Maßnahmen gelten.
Die beiden Programme, die sich über mindestens zwei Jahre erstrecken werden, dürften sich stimulierend auf die Emissionstätigkeit auswirken. Die Ankäufe werden im vierten Quartal 2014 beginnen, wobei ab der zweiten Oktoberhälfte zunächst gedeckte Schuldverschreibungen
erworben werden. Das ABSPP wird beginnen, sobald nach Abschluss des laufenden Ausschreibungsverfahrens externe Dienstleister ausgewählt wurden.
Weitere technische Einzelheiten zu dem ABSPP und dem CBPP3 sind Anhang 1 bzw. Anhang 2 zu dieser PM auf der Bundesbank-Homepage www.bundesbank.de zu entnehmen.
(PM Deutsche Bundesbank vom 2.10.2014)