BGH: Offener Immobilienfonds – Bank muss über Möglichkeit einer zeitweiligen Aussetzung der Anteilsrücknahme aufklären
BGH, Urteil vom 29.4.2014 – XI ZR 130/13
Leitsatz
Eine Bank, die den Erwerb von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds empfiehlt, muss den Anleger ungefragt über die Möglichkeit einer zeitweiligen Aussetzung der Anteilsrücknahme durch die Fondsgesellschaft aufklären.
BGB § 280 Abs. 1 S. 1; InvG §§ 37, 81 (in der bis zum 7.4.2011 geltenden Fassung)
Das komplette Urteil mit einem Kommentar von Wolf Stumpf finden Sie im Betriebs-Berater 29/2014, 1680-1683.
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