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RdF-News
13.08.2014
RdF-News
BaFin: Neufassung der MaComp

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 7.8.2014 eine Neufassung der MaComp veröffentlicht. Diese enthält Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Überarbeitet wurde der Besondere Teil 1.3.4 zur Auslagerung der Compliance-Funktion oder einzelnen Compliance-Tätigkeiten.

Insbesondere konkretisierte die BaFin, wie eine transparente Aufbau- und Ablauforganisation zu gestalten ist. Für den Fall, dass die WpHG-Compliance-Funktion ausgelagert werden soll, wurde außerdem präzisiert,

  • wie deren Wirksamkeit gewährleistet werden soll,
  • wie die Unabhängigkeit des Compliance-Beauftragten sichergestellt werden soll, und
  • wie die Auslagerung qualitativ angemessen und effektiv überwacht und gesteuert werden kann.

Die Neufassung beruht auf aktuellen Erkenntnissen aus aufsichtsrechtlichen Prüfungen. Sie gibt den Instituten und ihren Auslagerungsunternehmen Hinweise dazu, wie sie ihre Auslagerungspraxis aufsichtsrechtskonform gestalten können. Die BaFin hatte die Änderungen bis zum 11.6.2014 konsultiert.

(www.bafin.de)

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