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RdF-News
26.02.2019
RdF-News
Europäischer Rat: Nachhaltiges Finanzwesen - Vorsitz und Parlament erzielen politische Einigung über Referenzwerte für CO2-arme Investitionen

Die EU schafft derzeit einen Rechtsrahmen, der Investoren die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Umwelt stärker ins Bewusstsein rufen soll.

Der rumänische Ratsvorsitz und das Europäische Parlament haben am 25.2.2019 eine vorläufige Einigung über einen Vorschlag erzielt, mit dem eine neue Kategorie von Finanzreferenzwerten eingeführt werden soll, die mehr Informationen über den CO2-Fußabdruck eines Investmentportfolios bieten.

Um den Übergang zu einer emissionsarmen, nachhaltigen Wirtschaft zu vollziehen, müssen wir überdenken, welche Geschäfte wir tätigen und wo wir unser Geld investieren. Dank der heutigen Einigung haben es Investoren künftig leichter, klimafreundliche Projekte, Infrastrukturen und Technologien auszuwählen und Kapitalflüsse in grüne Anlagen umzuleiten.

Eugen Teodorovici, rumänischer Finanzminister

Immer mehr Anleger bemühen sich um eine positive Umweltwirkung ihrer Investitionen. Sie treffen Investitionsentscheidungen mit Blick auf den CO2-Fußabdruck der Projekte oder Anlagen und anhand von Indikatoren, die als Bezugsgrundlage oder zur Messung der Wertentwicklung der Anlageportfolios dienen. Allerdings gibt es derzeit eine ganze Reihe von Indikatoren mit unterschiedlichen Zielen und unterschiedlich hoher Qualität und Integrität.

Vor diesem Hintergrund haben sich der Rat und das Parlament heute darauf geeinigt, ein harmonisiertes, zuverlässiges Instrument einzurichten, mit dem Strategien für CO2-arme Investitionen verfolgt werden können. Dazu wird eine neue Kategorie mit zwei Arten von Finanzreferenzwerten eingeführt:

  • EU-Referenzwerte für Investitionen in eine klimafreundlichere Wirtschaft, mit denen der CO2-Fußabdruck eines Standard-Anlageportfolios verringert werden soll. Konkret sollen diese Referenzwerte unter Berücksichtigung von Unternehmen festgelegt werden, die – mit Blick auf das langfristige Erderwärmungsziel des Pariser Klimaübereinkommens – eine messbare, wissenschaftlich fundierte "Dekarbonisierungsstrategie" bis Ende 2022 verfolgen.
  • EU-Referenzwerte für Investitionen im Einklang mit dem Pariser Übereinkommen, die das ehrgeizigere Ziel verfolgen, nur solche Komponenten auszuwählen, die zur Verwirklichung des im Klimaschutzübereinkommen festgelegten 2°C-Ziels beitragen.

Darüber hinaus muss bei allen Referenzwerten oder Referenzwert-Gruppen erklärt werden, wie Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren in der jeweiligen Investitionsstrategie berücksichtigt werden und wie ihre Methodik auf das Ziel der Emissionsverringerung ausgerichtet ist.

Schließlich werden geltende Bestimmungen der Referenzwerte-Verordnung überprüft. Dazu wird die Übergangsregelung für kritische Referenzwerte und solche aus Drittstaaten bis Ende 2021 verlängert.

Die politische Einigung wird nun – vorbehaltlich der technischen Überarbeitung des Textes – den EU-Botschafterinnen und ‑Botschaftern zur Bestätigung vorgelegt. Danach wird der Text von den Rechts- und Sprachsachverständigen überarbeitet. Anschließend werden Parlament und Rat ersucht, die vorgeschlagene Verordnung in erster Lesung anzunehmen.

(PM Europäischer Rat vom 25.2.2019)

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