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RdF-News
27.09.2017
RdF-News
EZB: Leitfaden zur Beurteilung der Wesentlichkeit von Änderungen an Modellen für das Gegenparteiausfallrisiko

Die  Europäische  Zentralbank  (EZB)  hat  am 25.9.2017 den  EZB-Leitfaden  zur  Beurteilung  der Wesentlichkeit  (ECB  guide  on  materiality  assessment – EGMA)  von  Änderungen  und Erweiterungen von Modellen für das Gegenparteiausfallrisiko veröffentlicht. Die Veröffentlichung des Leitfadens stellt das Ende der öffentlichen Konsultation dar. 
 
Der Leitfaden gibt Hinweise darauf, wie die EZB den bestehenden Rechtsrahmen auszulegen beabsichtigt. Er unterstützt bedeutende Institute, die direkt von der EZB beaufsichtigt werden,  bei  der  eigenen  Beurteilung  der  Wesentlichkeit  von  Änderungen  und  Erweiterungen  interner Modelle,  die  für  die  Berechnung  des  Gegenparteiausfallrisikos  und  des  Risikos  einer Anpassung der Kreditbewertung eines Geschäftspartners verwendet werden. Dabei orientiert er sich so weit wie möglich an den von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) bereits für andere Risikoarten festgelegten Ansätzen. 
 
Gemäß  der  Eigenkapitalverordnung  (Capital  Requirements  Regulation – CRR)  können Finanzinstitute  zur  Berechnung  der  Kapitalanforderungen  die  auf  einem  internen  Modell beruhende  Methode  (IMM)  für  das  Gegenparteiausfallrisiko  und  die  fortgeschrittene  Methode für  das  Risiko  einer  Anpassung  der  Kreditbewertung  (A-CVA)  verwenden.  Diese  internen Modelle  werden  hauptsächlich  für  OTC-Derivate  und  Wertpapierfinanzierungsgeschäfte
verwendet,  da  die  Risikoposition  bei  diesen  Produkten  anders  berechnet  wird  als  bei  einem traditionellen  Kredit,  bei  dem  die  Risikoposition  weitgehend  festgelegt  ist.  Das  Ergebnis  der Modelle fließt in die Berechnung der Kapitalanforderungen nach Säule 1 für die jeweilige Bank ein. Werden Änderungen und Erweiterungen der beiden Methoden als wesentlich angesehen, müssen sie von den Aufsichtsbehörden genehmigt werden. Die  Umsetzung  des  Leitfadens  wird  Bestandteil  des  fortwährenden  Dialogs  zwischen  der Aufsicht und den einzelnen Banken sein. Der Leitfaden soll Banken und Aufsichtsbehörden bei der  laufenden  Modellüberwachung  sowie  bei  der  Einführung  wesentlicher  Modelländerungen und dem entsprechenden Genehmigungsverfahren unterstützen. 

Der  Leitfaden  und  die  Feedback-Erklärung,  in  der  die  Berücksichtigung  der  im  Lauf  der öffentlichen Konsultation eingegangenen Stellungnahmen erläutert wird, sowie die Kommentare der Interessenträger stehen auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht zur Verfügung. 

(PM Deutsche Bundesbank vom 25.9.2017)

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