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RdF-News
08.05.2015
RdF-News
BVR: Kundeneinlagen bei Genossenschaftsbanken weiterhin vollumfänglich geschützt / Anpassung der BVR-Sicherungseinrichtung an EU-Richtlinie beschlossen

 

Auf der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) am 6.5.2015 in Berlin haben die Genossenschaftsbanken einstimmig die Anpassung der BVR-Sicherungseinrichtung an die neuen EU-Vorgaben zum Einlagenschutz beschlossen. „Das klare Votum der Mitgliedsbanken unterstreicht den unbedingten Willen der genossenschaftlichen FinanzGruppe, ihren gemeinschaftlich seit über 80 Jahren praktizierten Institutsschutz auch unter den neuen europäischen Vorgaben konsequent fortzuführen. Er bleibt grundlegender Bestandteil des genossenschaftlichen Geschäftsmodells. Unsere Kunden können auf unseren soliden Einlagenschutz weiterhin vertrauen“, so BVR-Präsident Uwe Fröhlich. Kundeneinlagen bei Genossenschaftsbanken wie etwa Volksbanken, Raiffeisenbanken, Sparda-Banken, PSD Banken oder Kirchenbanken bleiben aufgrund der Institutssicherung des BVR auch künftig vollumfänglich geschützt.

 

Hintergrund der nötigen Anpassungen der BVR-Sicherungseinrichtung ist die für alle Kreditinstitute in Europa geltende neue EU-Richtlinie zur Harmonisierung von Einlagensicherungssystemen, die bis 3.7.2015 in nationales Recht umgesetzt sein soll. Um der EU-Richtlinie zu entsprechen, wird neben der bestehenden (freiwilligen) BVR-Sicherungseinrichtung mit ihrem Institutsschutz eine separate Gesellschaft als hundertprozentige Tochter des BVR namens "BVR-Institutssicherung GmbH" gegründet, die den gesetzlichen Einlagenschutz bis 100 000 Euro gewährleistet, aber zugleich den Institutsschutz für die Banken der genossenschaftlichen FinanzGruppe bereitstellt.

 

Die aufgrund dieser neuen Gesetzesvorgaben beschlossenen Anpassungen der BVR-Sicherungseinrichtung wurden vor allem deshalb nötig, weil die EU-Richtlinie den Aspekt der Einlegerentschädigung in den Vordergrund stellt - eine Situation, zu der es aufgrund des bei Genossenschaftsbanken einschließlich ihrer Zentralbanken DZ BANK und WGZ BANK vorgeschalteten Institutsschutzes in ihrer Praxis gar nicht erst kommt. Seit Bestehen der BVR-Sicherungseinrichtung hat es noch nie eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben; daher mussten noch nie Einleger entschädigt werden. Von der BVR-Sicherungseinrichtung in vollem Umfang geschützt sind Spareinlagen, Sparbücher, Sparbriefe, Termineinlagen, Festgelder und Sichteinlagen auf Girokonten von Privatpersonen und Unternehmen. Hauseigene Inhaberschuldverschreibungen der Genossenschaftsbanken fallen ebenfalls in den Schutzbereich der Sicherungseinrichtung.

 

Auch die neue Anforderung der EU-Richtlinie, wonach jedes Einlagensicherungssystem in Europa bis 3. Juli 2024 so ausgestattet sein muss, dass die verfügbaren Finanzmittel 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen aller angeschlossenen Institute entsprechen, wird die BVR-Sicherungseinrichtung in ihrer erweiterten Form erfüllen.

(PM BVR vom 6.5.2015)

 

 

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