BaFin: Konsultation des geänderten Rundschreibens zum Versicherungsvertrieb
Um sicherzustellen, dass die Vorgaben des Umsetzungsgesetzes zur Versicherungsvertriebsrichtlinie in der Praxis einheitlich ausgelegt und angewandt werden, möchte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihr Rundschreiben zur Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern und zum Risikomanagement im Vertrieb aus dem Jahr 2014 ändern. Sie führt deshalb ein öffentliches Konsultationsverfahren durch.
Die Änderung des Rundscheibens dient im Wesentlichen der Umsetzung der neuen Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) zu vertriebsbezogenen Aspekten in der Aufsichtspraxis, die überwiegend ab dem 23.2.2018 gelten. Einige Elemente des alten Rundschreibens wurden zwar beibehalten, aber aufgrund der Erfahrungen der vergangenen drei Jahre teilweise angepasst. Stellungnahmen zu dem Entwurf nimmt die BaFin bis zum 21.2.2018 entgegen.
(www.bafin.de)