BaFin: Konsultation des Entwurfs eines Rundschreibens zu geldwäscherechtlichen Pflichten
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Entwurf eines Rundschreibens zur Konsultation gestellt, das Hinweise zum Umfang beziehungsweise zur Ausgestaltung diverser geldwäscherechtlicher Pflichten enthält. Das Rundschreiben richtet sich an alle Unternehmen, die der Geldwäsche-Aufsicht der BaFin unterliegen und von bestimmten gesetzlichen Pflichten betroffen sind. Es ist unter http://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Konsultation/2014/dl_kon0414_gw-pflicht_gw.pdf?__blob=publicationFile&v=3 abrufbar. Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 30.6.2014 entgegen.
Das Rundschreiben enthält u. a. Hinweise dazu, wie die Pflicht zur laufenden Überwachung von Geschäftsbeziehungen auszufüllen ist, insbesondere im Zusammenhang mit „Prepaid-Kreditkarten“, zum Umgang mit Sammeltreuhandkonten für Emittenten von E-Geld und zu bestimmten Auslagerungsfällen.
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