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RdF-News
10.10.2014
RdF-News
Bankenverband: Kommissionsvorschläge für Liquiditätspuffer sind grundsätzlich sachgerecht

"Der heute von der Kommission veröffentlichte delegierte Rechtsakt für die Ausgestaltung der Liquidity Coverage Ratio (LCR) ist ein wichtiger Baustein für mehr Finanzstabilität", erklärte Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes. "Damit wird ein zentrales Element der Basel III-Regelungen zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit von Banken auch in schweren Stressszenarien umgesetzt. Für die Banken ist es wichtig zu wissen, welche Anforderungen sie ab 1. Oktober 2015 einhalten müssen," erklärte Kemmer. Hier habe die Kommission entsprechende Klarheit geschaffen. Nun müssen aber noch EU-Parlament und Rat den Regelungen zustimmen.

Erfreulich sei, dass die Komission das zu Grunde liegende Baseler Rahmenwerk an europäische Gegebenheiten angepasst habe und dabei berücksichtige, dass in der EU die Regelungen für alle Banken - unabhängig von ihrer Größe - gelten. So wurden etwa die für die Liquiditätspuffer zugelassenen Wertpapierarten ausgeweitet, um eine ausreichende Diversifizierung zu sichern. "Leider geht die Kommission in einigen Aspekten unnötigerweise über das Baseler Rahmenwerk hinaus", betonte Kemmer. "So wird insbesondere für große, international tätige Banken die Einhaltung auf konsolidierter Ebene erschwert. Hier wurden seitens der Kommission hohe Hürden aufgebaut, die die Idee einer gewünschten zentralen Liquiditätssteuerung konterkarieren."

"Die heutige Veröffentlichung ist zwar ein wichtiger Meilenstein, das Ziel aber noch nicht erreicht", so Kemmer weiter. "Nun müssen schnellstmöglich die weiteren Schritte angegangen werden. Dazu gehört die Überarbeitung der aufsichtlichen Meldung der LCR und der Beginn von bilateralen Gesprächen zwischen Aufsichtsbehörden und Banken, um auf Konzernebene eine effiziente Liquiditätssteuerung zu ermöglichen."

(PM Bankenverband vom 10.10.2014)

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