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RdF-News
29.07.2014
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FinMin Hessen: Keine Benachteiligung von Banken mit solidem Kreditgeschäft bei der Bankenabgabe

Die hessische Europaministerin Lucia Puttrich und der hessische Finanzminister Dr. Thomas Schäfer fordern von der EU-Kommission „Augenmaß“ bei der Ausgestaltung der Bankenabgabe. Rat und Europäisches Parlament (EP) hatten vor einigen Monaten einen Europäischen Bankenabwicklungsfonds beschlossen, den die Banken der Eurozone ab 2016 durch eine Bankenabgabe finanzieren sollen. Die Einigung vom März sieht im Falle einer Bankenschieflage vor, dass primär den Aktionären und Gläubigern der Bank die Kosten einer Abwicklung aufgebürdet werden sollen. Die Mittel des Abwicklungsfonds bilden eine zweite Schutzmauer zur Entlastung der Steuerzahler.

Unklar ist, in welchem Umfang die Bankenabgabe aus einem Sockelbetrag bestehen soll, der sich an den Verbindlichkeiten der Banken orientiert und einer Risikokomponente. Europaministerin Puttrich: „Ein Abstellen primär auf die Verbindlichkeiten würde dazu führen, dass kleine Institute überproportional zur Finanzierung des Fonds beitragen würden.“ Das, bekräftigt die Ministerin, „wäre inakzeptabel. Von kleinen Sparkassen und Genossenschaftsbanken geht typischerweise kein systemisches Risiko für die Eurozone aus.“

Ihr Kabinettskollege Schäfer betont, die Abgabe müsse einerseits breit angelegt sein, damit nach einer Aufbauphase von acht Jahren auch die Zielausstattung des Abwicklungsfonds von 55 Mrd. Euro erreicht sei. Andererseits müssten aber diejenigen Banken, von denen aufgrund ihrer Größe und ihrer Geschäftsfelder eine größere Gefahr für die Stabilität des europäischen Finanzsektors ausginge, auch entsprechend ihres Risikoprofils in den Fonds einzahlen. Staatsanleihen, fügt der Minister hinzu, „sollen nach den Vorstellungen der Kommission trotz der Erfahrungen mit Griechenland weiterhin mit einem Risiko von Null eingestuft werden.“ Dieser Ansatz sei, so kritisiert Schäfer, nachteilig für Banken mit solidem Kreditgeschäft. Schäfer: „Konkret heißt das, dass Banken mit hohem Bestand an Staatsanleihen deutlich weniger Beiträge zahlen müssten als gleichgroße Banken, die aber Kredite an Unternehmen und Privatpersonen vergeben. Das kann nicht zielführend sein, wenn Banken vor allem ihrer Aufgabe als Finanzierer der Wirtschaft gerecht werden sollen.“

Überdies sprachen Puttrich und Schäfer sich dafür aus, dass bei der Bemessung der Bankenabgaben Kriterien wie die Zugehörigkeit zu einer Institutssicherungseinrichtung sowie die Abwicklungswahrscheinlichkeit eine wichtige Rolle spielen müssten. Beide sind sich einig: „Nur so kann der besonderen Struktur des dreigliedrigen Bankensystems in Deutschland – einschließlich der Verbundstrukturen und der Förderbanken der Bundesländer – angemessen Rechnung getragen werden."

(PM FinMin Hessen vom 18.7.2014)

 

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