BGH: Keine Aufklärungspflicht der beratenden Bank über erhaltene Provisionen für die Vermittlung einer Lebensversicherung
Der BGH hat mit Urteil vom 1.7.2014– XI ZR 247/12 - entschieden:
Die beratende Bank ist aufgrund eines mit ihrem Kunden geschlossenen Finanzierungsberatungsvertrags nicht verpflichtet, diesen darüber zu informieren, dass ihr für die Vermittlung einer Lebensversicherung eine Provision zufließt.