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RdF-News
05.05.2015
RdF-News
IDW: IDW RS BFA 1 – Handelsrechtliche Behandlung von Kreditderivaten im Nichthandelsbestand

Die neugefasste Verlautbarung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) regelt die handelsrechtliche Behandlung von Kreditderivaten in Jahresabschlüssen von Instituten (Nichthandelsbestand sowie Kreditderivate außerhalb von Bewertungseinheiten i.S.v. § 254 HGB). Grundsätzlich gegliedert nach dem Verwendungszweck, wird zwischen freistehenden Kreditderivaten und der Behandlung als erhaltene Kreditsicherheit differenziert, sofern (beim Sicherungsnehmer) ausschließlich das Ausfallrisiko abgesichert wird.

Neben Einzelfragen zu Credit Default Swaps und Credit Linked Notes behandelt die Verlautbarung Prämienzahlungen und Ausgleichsleistungen aus Kreditderivaten (inkl. Besonderheiten bei Total Return Swaps und Credit Linked Notes). Der IDW RS BFA 1 wird in IDW-FN 5/2015 veröffentlicht werden, ebenso im WPg-Supplement 2/2015.

(IDW Aktuell vom 4.5.2015)

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