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RdF-News
28.01.2015
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BVK: Gesetzentwurf für Venture-Capital-Gesetz

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Deutsche Jungunternehmen brauchen Wagniskapital: Für die Gründung, das Wachstum, die Internationalisierung. Doch hierzulande fehlt es aufgrund mangelnder aufsichtsrechtlicher und steuerlicher Rahmenbedingungen an genügend Venture Capital, um deutsche Start-ups ausreichend zu finanzieren. Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) hat am 28.1.2015 in Berlin einen Gesetzentwurf für ein Venture Capital-Gesetz vorgelegt, in dem Vorschläge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und zur Stärkung von Venture Capital vorgestellt werden.

Das Artikelgesetz  bündelt unterschiedliche Rechtsbereiche. „Die aktuelle Rechtslage hat Auswirkungen auf die gesamte Wertschöpfungskette. Nicht nur die Venture-Capital-Geber, sondern auch die innovativen Unternehmen sind mit Hindernissen konfrontiert. Wir wollen daher eine Verbesserung auf allen Ebenen erreichen - vom jungen Unternehmen, über den Fonds bis hin zum Investor“, sagt Christian Schatz, BVK-Vorstandsmitglied und Leiter des BVK-Rechtsbeirats. Deutschland muss als Venture Capital Standort attraktiver werden, damit Investitionen in die Zukunft Deutschlands gesteigert werden.
Die Große Koalition hat den Handlungsbedarf erkannt und im Koalitionsvertrag die Stärkung von Venture Capital festgeschrieben. „Doch bislang sind den Worten keine Taten gefolgt. Im Koalitionsvertrag wird mehrfach die nötige Verbesserung der Rahmenbedingungen betont, auch Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel sprechen in ihren Reden regelmäßig davon. Die Unternehmen wie auch die Venture-Capital-Geber brauchen ein Venture-Capital-Gesetz, um mit den Rahmenbedingungen im internationalen Vergleich nicht abzufallen“, sagt BVK-Vorstandssprecher Dr. Peter Güllmann. „Mit dem Gesetzentwurf werden wichtige Impulse für Innovation, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung gesetzt“, so Güllmann weiter.
In den vergangenen drei Jahren wurden zwar rund 2 Mrd. Euro Venture Capital in junge Unternehmen investiert, aber im internationalen Vergleich hat Deutschland noch deutliche Defizite. In den USA wurde zum Beispiel im gleichen Zeitraum mit umgerechnet 64 Mrd. Euro mehr als das 30-fache investiert. Auch im europäischen Vergleich liegen die Venture-Capital-Investitionen in Deutschland gemessen an der gesamten Wirtschaftsleistung nur im Mittelfeld. „Das Fundraising war in den letzten Jahren eine echte Herausforderung“, sagt BVK-Vorstandssprecher Wilken von Hodenberg. „Neue Venture-Capital-Fonds waren zuletzt Mangelware. Internationale Investoren haben für die Fonds an Bedeutung gewonnen. Aber es ist wichtig, wieder eine nationale Investorenbasis für Venture Capital aufzubauen und auch neue Investorenkreise zu erschließen. Dazu bedarf es auch geeigneter Rahmenbedingungen.“
Die Pressemitteilung, den BVK-Entwurf für ein Venture-Capital-Gesetz sowie die Kernpunkte des Gesetzes zusammengefasst finden Sie unter www.bvk.de.
(PM BVK vom 28.1.2015)

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