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RdF-News
01.07.2014
RdF-News
Bundesrat: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Steuerstraftaten im Bankenbereich

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht soll in die Lage versetzt werden, gegen Banken einzuschreiten, in denen Steuerstraftaten gehäuft auftreten. Um dieses Ziel zu erreichen, wird der Bundesanstalt durch Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen ein Katalog von Maßnahmen bis hin zum Entzug der Erlaubnis an die Hand gegeben. Laut der Gesetzesbegründung hat sich gezeigt, dass teilweise in Banken Steuersparmodelle auch über den gesetzlich erlaubten Rahmen hinaus angeboten bzw. die Kunden bei solchen Modellen unterstützt werden. Das Spektrum der Aktivitäten ist vielfältig und reicht bis zur Entwicklung komplizierter Modelle zur Steuerumgehung mit Auslandsbezug. In vielen Fällen ist der Tatbestand der Anstiftung bzw. Beihilfe zu Steuerstraftaten durch die Mitarbeiter erfüllt. Gehen diese Aktivitäten über Einzelfälle hinaus, genügt es nicht mehr, die individuellen Mitarbeiter zur Rechenschaft zu ziehen. In diesem Fall sind Maßnahmen gegen das Institut selbst angezeigt, um der Begehung von Steuerstraftaten für die Zukunft vorzubeugen. Aufgrund der weitreichenden Wirkungen von Steuerstraftaten ist eine Rechtsfolgenregelung allein im Steuerrecht nicht ausreichend. Es ist daher angezeigt, auch das Kreditwesengesetz entsprechend zu ergänzen.

(www.bundestag.de, Drucksache 18/1584)

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