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RdF-News
16.05.2014
RdF-News
FG Münster: Einlösung einer Inhaberschuldverschreibung „XETRA-Gold“ – Steuerpflicht nach § 20 Abs. 2 Nr. 7 i. V. m. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG

Das FG Münster hat mit Urteil vom 14.3.2014 – 12 K 3284/13 E – wie folgt entschieden:

1. Die Rückgabe der Inhaberschuldverschreibung an den Emittenten ist keine Veräußerung i. S. d. § 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG. Ein synallagmatischer Austauschvertrag kommt durch die Geltendmachung des Rückgabeverlangens nichtzustande. Denn die Rückgabe einer Inhaberschuldverschreibung ist ein ihr innewohnendes Recht und führt zum Untergang der Schuldverschreibung. Im Gegenzug wird die Emittentin mit Auslieferung des Goldes von ihrer Leistungspflichtbefreit

2. Die XETRA-Gold-Inhaberschuldverschreibung ist keine sonstige Kapitalforderung i. S. d. § 20Abs. 1 Nr. 7 EStG, da sie nur das Recht auf Lieferung einer bestimmten Menge physischen Goldes beinhaltet. Übt der Inhaber der Schuldverschreibungseine Rechte auf Lieferung desphysischen Goldes aus, macht er den verbrieften Sachlieferungsanspruch geltend, so dass für ihn die Inhaberschuldverschreibung keine Kapitalforderung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG ist.

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