R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
Logo ruw-online
Logo ruw-online
Suchmodus: genau  
RdF-News
29.05.2018
RdF-News
Europäischer Rat: Einigung über Maßnahmen zur Risikoverringerung im Bankenwesen

Am 25.5.2018 verständigte sich der Rat auf seinen Standpunkt zu einem Paket von Maßnahmen zur Verringerung der Risiken im Bankensektor.

Die Ministerinnen und Minister forderten den Vorsitz auf, Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen, sobald das Parlament bereit ist, zu verhandeln.

Mit den Vorschlägen sollen die Reformen umgesetzt werden, die nach der Finanzkrise von 2007/2008 auf internationaler Ebene vereinbart wurden. Die im November 2016 vorgelegten Vorschläge beinhalten Elemente, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht und vom Rat für Finanzstabilität (FSB) vereinbart wurden.

Mit ihnen wird eine Ausgestaltung vorhandener EU-Vorschriften bewirkt und das Ziel verfolgt, sicherzustellen, dass alle noch bestehenden Herausforderungen für die Finanzstabilität richtig angegangen werden.

"Dank der heutigen Einigung über das Bankenpaket können wir nun bei anderen Elementen der Bankenunion Fortschritte erzielen", sagte Vladislav Goranov, Minister der Finanzen Bulgariens, das derzeit den Ratsvorsitz innehat. "Die heutige Einigung stellt ein positives Signal an die Märkte dar. Wir hoffen daher, dass das Europäische Parlament in Kürze Verhandlungen aufnehmen kann, damit wir möglichst bald Einigung über diese Vorschläge erzielen und sie möglichst bald verabschieden können", sagte er.

Das vom Rat vereinbarte Paket umfasst zwei Verordnungen und zwei Richtlinien, die Folgendes betreffen:

  • die Eigenmittelanforderungen für Banken (Änderung der Verordnung 575/2013 und der Richtlinie 2013/36/EU);
  • die Sanierung und Abwicklung von notleidenden Banken (Änderung der Richtlinie 2014/59/EU und der Verordnung 806/2014).

Die Vorschläge über die Eigenmittelanforderungen für Banken sehen Folgendes vor: eine verbindliche Verschuldungsquote, um zu verhindern, dass Banken eine übermäßige Verschuldung eingehen, und eine verbindliche strukturelle Liquiditätsquote.

Mit den Vorschlägen werden die risikosensiblen Eigenmittelanforderungen für die Banken verstärkt, die umfangreichen Handel mit Wertpapieren und Derivaten treiben. Ferner verlangen sie von global systemrelevanten Instituten ("G-SRI") eine höhere Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungsfähigkeit im Abwicklungsfall.

Mit den Vorschlägen über die Sanierung und Abwicklung von Banken wird der Standard des FSB vom November 2015 über die "Gesamtverlustabsorptionsfähigkeit" (TLAC) umgesetzt.

Sie sehen vor, dass die TLAC-Anforderung in die Vorschriften über die EU-"Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfährige Verbindlichkeiten" (MREL) aufgenommen wird. Während mit dem TLAC-Standard die Anforderungen nur für die G-SRI festgelegt werden, gelten die MREL für den gesamten Bankensektor in der EU; dieser Aspekt und weitere Unterschiede zwischen den beiden werden in den Vorschlägen behandelt.

Die Ministerinnen und Minister haben sich heute bei einer Reihe von Aspekten auf einen Kompromiss geeinigt, wozu Folgendes gehört:

  • der notwendige Umfang und die notwendige Qualität der Nachrangigkeit von Verbindlichkeiten im Fall von G-SRI oder anderen Banken, die ein Systemrisiko für die Finanzstabilität darstellen könnten, wenn sie abgewickelt werden müssen;
  • die Umsetzung der neuen Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko, die "grundlegende Überprüfung des Handelsbuchs" durch den Basler Ausschuss;
  • eine angepasste Methodik für die Berechnung der "Bewertung" von G-SRI.

Die Einigung wurde auf einer Tagung des Rates "Wirtschaft und Finanzen" erzielt.

Für die Annahme des Pakets benötigt der Rat eine qualifizierte Mehrheit und ein Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament. (Rechtsgrundlage: Art. 53 Abs. 1 und Art. 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates vom Juni 2016 sind Fortschritte bei der Risikoverringerung erforderlich, falls weitere Fortschritte bei der Risikoteilung im Rahmen der Bankenunion der EU erreicht werden sollen. Der Europäische Rat wird im Juni 2018 die bisher erzielten Fortschritte bei der Risikoverringerung im Bankensektor der EU überprüfen und möglicherweise über konkrete zu ergreifende Maßnahmen entscheiden.

Der Rat hat im Juni 2016 Folgendes vereinbart:

  • Im Einklang mit den Maßnahmen zur Risikoverringerung kann beschlossen werden, vor dem vereinbarten Starttermin 2024 eine gemeinsame Letztsicherung für den einheitlichen Abwicklungsfonds der EU für notleidende Banken aufzubauen;
  • die Verhandlungen über ein vorgeschlagenes europäisches Einlagenversicherungssystem für Banken würden beginnen, sobald ausreichende Fortschritte bei der Risikoverringerung erzielt worden sind.

Die Experten der Mitgliedstaaten haben inzwischen an einer möglichen Liste von Kriterien oder Indikatoren zur Messung der Fortschritte bei der Verringerung der Risiken im Bankensektor gearbeitet.

Mit der Bankenunion soll der Bankensektor in Europa auf eine solidere Grundlage gestellt werden, während zugleich sichergestellt werden soll, dass nicht überlebensfähige Banken ohne Rückgriff auf das Geld der Steuerzahler abgewickelt werden. Die Bankenunion, die 2012 auf den Weg gebracht wurde, um die Verflechtung zwischen Staat und Banken in Europa anzugehen, beinhaltet eine Übertragung von Verantwortung auf die EU-Ebene. Derzeit umfasst sie die 19 Staaten des Euro-Währungsgebiets, während sieben weitere Mitgliedstaaten auch ihre Absicht bekundet haben, daran teilzunehmen.

Von den Vorschlägen der Kommission vom November 2016 wurden zwei weitere beschleunigt behandelt und 2017 angenommen.

Diese Vorschläge haben den Rang unbesicherter Schuldtitel in der Insolvenzrangfolge sowie eine schrittweise Anpassung an die Auswirkungen des internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS 9 auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel zum Inhalt. Sie beinhalten auch Vorschriften zur schrittweisen Einstellung der Behandlung von nicht auf einheimische Währungen der Mitgliedstaaten lautenden Risikopositionen gegenüber dem öffentlichen Sektor als Großkredite.

(PM Europäischer Rat vom 24.5.2018)

stats