BMF/BMJV: Eckpunkte zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin
Vermittler von Finanzanlagen werden bislang durch Gewerbeämter oder die Industrie- und Handelskammern beaufsichtigt. Ein gemeinsames Eckpunktepapier des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz skizziert nun die im Koalitionsvertrag vorgesehene schrittweise Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Derzeit wird die Tätigkeit von Finanzanlagenvermittlern in Abhängigkeit vom jeweiligen Sitz durch die Gewerbeämter oder die Industrie- und Handelskammern beaufsichtigt. Hieraus folgt nicht nur eine organisatorische, sondern auch eine fachliche Zersplitterung der Aufsicht, was zu Lasten der Einheitlichkeit und Qualität der Aufsicht gehen kann. Vor diesem Hintergrund sieht der Koalitionsvertrag die schrittweise Übertragung der Aufsicht über die freien Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor, um eine einheitliche und qualitativ hochwertige Finanzaufsicht zu erreichen. Die „bei den Ländern freiwerdenden Aufsichtskapazitäten“ sollen laut Koalitionsvertrag „zur Stärkung der Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzbereich verwendet werden“.
Download
Eckpunktepapier zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht [PDF, 216KB]
(PM BMF/BMJV vom 24.7.2019)