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RdF-News
28.05.2018
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BVI: EU-Kommission stellt wichtige Weichen bei Nachhaltigkeit

Der deutsche Fondsverband BVI bewertet das Gesetzpaket der EU-Kommission zur Förderung eines nachhaltigen Finanzsystems überwiegend positiv. „Der Entwurf der Kommission stellt wichtige Weichen zur Förderung nachhaltiger Investitionen in der EU“, sagt Thomas Richter,  Hauptgeschäftsführer des BVI. „Wichtig ist insbesondere die Entwicklung eines EU-weiten Kriterienkatalogs. Nur so können die ESG-Berichte von Unternehmen und die Bewertungen von Portfoliomanagern auf einem einheitlichen Verständnis von Nachhaltigkeit beruhen.“ Der Gesetzesvorschlag der EU-Kommission macht dazu den ersten Schritt: Über eine neue Plattform sollen die europäischen Aufsichtsbehörden gemeinsam mit Nachhaltigkeitsexperten Standards entwickeln, um Aktivitäten nach ESG-Kriterien einzuordnen. „Diesen partnerschaftlichen Ansatz zur Ausarbeitung des ESG-Kriterienkatalogs unterstützen wir“, so Richter. „Wichtig ist, dass Unternehmen und Fondsanbieter als potenzielle Nutzer des Katalogs maßgeblich daran mitwirken.“

Auch die Vorschläge zu Transparenzstandards hält der BVI für sinnvoll und angemessen. Demnach sollen Fondsgesellschaften und andere Finanzmarktteilnehmer künftig in den Verkaufsunterlagen darüber informieren, wie sie mit ESG-Risiken in ihren Portfolien umgehen. Sie müssen beispielsweise beschreiben, wie diese Risiken den Ertrag des Investments voraussichtlich beeinflussen können. Darüber hinaus schlägt die Kommission zusätzliche Transparenzvorgaben für Finanzprodukte vor, die als nachhaltig gekennzeichnet sind. Unter anderem müssen die Fondsanbieter ihre nachhaltigen Anlageziele beschreiben. Dazu Richter: „Viele dieser Transparenzvorgaben sind schon länger in den Wohlverhaltensregeln des BVI enthalten. Dass die Kommission sie nun EU-weit in Gesetzesform gießen will, begrüßen wir.“ Eine regulatorische Verankerung von ESG-Vorgaben für Anlagestrategien enthält das Gesetzespaket nicht. Es gibt immer wieder Stimmen, die eine solche Verankerung fordern, der BVI lehnt solche Eingriffe in die Anlegerfreiheit ab.

Für verfrüht hält der BVI dagegen den Vorschlag, Anlage- und Versicherungsberater sowie Vermögensverwalter künftig zu verpflichten, ihre Kunden im Beratungsgespräch aktiv nach ihren Nachhaltigkeitswünschen zu befragen. Der BVI plädiert dafür, diese Abfrage erst dann einzuführen, wenn die EU-weiten ESG-Kriterien verbindlich feststehen. Zuvor sind aber noch wichtige Schritte erforderlich. Die EU-Kommission will den Kriterienkatalog in mehreren Stufen einführen; eine erste Klassifizierung etwa für Maßnahmen gegen den Klimawandel ist erst ab 2020 zu erwarten. „Es wäre weder im Sinne der Berater noch der Kunden, wenn im Beratungsgespräch Nachhaltigkeitskriterien verpflichtend abgefragt würden, für die es noch gar keine einheitlichen Standards gibt. „Die Kommission sollte hier nicht den zweiten Schritt vor dem ersten machen“, so Richter. Laut Kommission sollen für diese Abfrage die MiFID II und IDD ergänzt werden. Dazu müssten die bereits zu Jahresbeginn umgestellten IT-Systeme der Berater erneut angepasst werden.

(PM BVI vom 24.5.2018)

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