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RdF-News
24.11.2015
RdF-News
BVI: Begrüßung des Entwurf eines Finanzmarktnovellierungsgesetzes

 

In einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Finanzmarktnovellierungsgesetzes (FimanoG) begrüßt der BVI, dass der deutsche Gesetzgeber sich bei der MiFID-II-Umsetzung grundsätzlich auf die europäischen Vorgaben beschränkt. Einzelne Verschärfungen gegenüber der Richtlinie wie bei den Vorgaben für die Honorarberatung sollten unterbleiben, um zum Beispiel die Weiterbildung von Honorarberatern nicht zu erschweren. Der BVI mahnt auch bei dieser Gelegenheit an, dass der Gesetzgeber die Einführung der Geeignetheitserklärung anstelle des Beratungsprotokolls nutzen sollte, um die in der Praxis überfrachteten Protokolle durch aussagekräftige Informationen für den Anleger zu ersetzen.

(PM BVI vom 19.11.2015)

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