BVI: Begrüßung des Entwurf eines Finanzmarktnovellierungsgesetzes
In einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Finanzmarktnovellierungsgesetzes (FimanoG) begrüßt der BVI, dass der deutsche Gesetzgeber sich bei der MiFID-II-Umsetzung grundsätzlich auf die europäischen Vorgaben beschränkt. Einzelne Verschärfungen gegenüber der Richtlinie wie bei den Vorgaben für die Honorarberatung sollten unterbleiben, um zum Beispiel die Weiterbildung von Honorarberatern nicht zu erschweren. Der BVI mahnt auch bei dieser Gelegenheit an, dass der Gesetzgeber die Einführung der Geeignetheitserklärung anstelle des Beratungsprotokolls nutzen sollte, um die in der Praxis überfrachteten Protokolle durch aussagekräftige Informationen für den Anleger zu ersetzen.
(PM BVI vom 19.11.2015)