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RdF-News
09.07.2015
RdF-News
DK: Begrüßung der Überprüfung von Regulierungsmaßnahmen

 

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die seitens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF)  durchgeführte Überprüfung von Regulierungsmaßnahmen im Finanzmarkt. Mit dem „Bericht zur Überprüfung von Regulierungsmaßnahmen im Finanzmarkt“ an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestags erfüllt das BMF damit den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag, „das Zusammenwirken von Regulierungsmaßnahmen auf Praktikabilität und Zielgenauigkeit zu überprüfen“. Die DK hatte hierzu bereits im November 2014 konkrete Verbesserungen vorgeschlagen.

Vor allem das klare Bekenntnis nachträglicher Folgekostenschätzungen sowie zum Proportionalitätsprinzip wird von der DK unterstützt. Zu bedauern ist aus Sicht der Bankenverbände aber die fehlende ganzheitliche Betrachtung der Regulierungsmaßnahmen. Die DK stimmt mit der Bundesregierung überein, dass die überwiegende Anzahl der einzelnen Regulierungsmaßnahmen isoliert betrachtet zielgenau und angemessen ist. In ihrer Summe und ihren Überschneidungen greifen die Einzelregulierungen jedoch zu weit. Hier ist eine nochmalige Überprüfung der Möglichkeiten des Verzichts auf sich überschneidende oder sich widersprechende Regulierung notwendig. Ferner sollten die nunmehr in jeder Legislaturperiode geplanten Überprüfungen einen stärkeren Fokus auf die Verbesserung des Regulierungsprozesses setzen, um zukünftig inkonsistente und widersprüchliche Regulierungen zu vermeiden.

Mit dem nun vorliegenden Bericht und dem bereits vorliegenden Positionspapier der DK besteht eine gute Grundlage, um im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags in die Diskussion über mögliche Handlungsoptionen in Form von Anhörungen, Workshops, etc. einzusteigen. Eine intensive Diskussion auf nationaler Ebene bietet einen Mehrwert für die auf europäischer Ebene ebenfalls stattfindenden Aktivitäten rund um das Thema „bessere Regulierung“ auf dem europäischen Finanzmarkt. Nur ein gesunder Finanzmarkt in einem effizienten und wirksamen Regulierungsrahmen, der die Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit der Kreditwirtschaft wahrt, kann seine unterstützende Funktion für die gesamte Wirtschaft voll entfalten.

(PM BdB vom 8.7.2015)

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