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RdF-News
18.02.2019
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Europäischer Rat: Bankenunion - EU-Botschafterinnen und -Botschafter billigen Gesamtpaket von Risikominderungsmaßnahmen

Die EU-Botschafterinnen und -Botschafter haben am 15.2.2019 eine Einigung über ein Bündel von überarbeiten Vorschriften zur Risikominderung im europäischen Bankensektor gebilligt, die der rumänische Vorsitz und das Parlament zuvor erzielt hatten.

"Die heute vereinbarten Risikominderungsmaßnahmen werden dafür sorgen, dass der Bankensektor über genügend Kapital für eine sichere Kreditvergabe an Verbraucher und Unternehmen verfügt. Gleichzeitig sind die Steuerzahler bei eventuellen Problemen der Banken geschützt", erklärte der rumänische Finanzminister Eugen Teodorovici.

Das Paket, auf das sich Rat und Parlament geeinigt haben, besteht aus zwei Verordnungen und zwei Richtlinien, die Folgendes regeln:

  • die Eigenmittelanforderungen für Banken (Änderung der Verordnung Nr. 575/2013 und der Richtlinie 2013/36/EU);
  • die Sanierung und Abwicklung notleidender Banken (Änderung der Richtlinie 2014/59/EU und der Verordnung Nr. 806/2014).

Mit dem Beschluss vom 15.2.2019 wurde ein Schlusspunkt unter die seit November 2016 dauernden Verhandlungen gesetzt. Eine erste Einigung über die wichtigsten Bestandteile des Bankenpakets war vom Rat bereits am 4.12.2018 bestätigt worden. Nun haben die EU-Botschafterinnen und -Botschafter dem vereinbarten Gesamtpaket von Risikominderungsmaßnahmen zugestimmt.

Mit diesem Paket sollen die Reformen umgesetzt werden, die im Anschluss an die Finanzkrise 2007/2008 auf internationaler Ebene vereinbart wurden, um den Bankensektor zu stärken und nach wie vor bestehende Probleme hinsichtlich der Finanzstabilität zu beseitigen. Es wurde im November 2016 vorgelegt und umfasst Elemente, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht und vom Rat für Finanzstabilität (FSB) vereinbart wurden.

Zu den wichtigsten Maßnahmen zur Verringerung der Risiken im Bankensystem, die das vereinbarte Paket vorsieht, zählt die Verstärkung des Rahmens für die Bankenabwicklung. So müssen global systemrelevante Institute ("G-SRI") künftig über eine höhere Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungsfähigkeit verfügen. Hierzu werden Anforderungen an Umfang und Qualität der Eigenmittel und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten eingeführt, die einen wirksamen und geordneten "Bail-in"-Prozess sicherstellen sollen. Ferner sind vorläufige Schutzvorkehrungen und mögliche zusätzliche Maßnahmen für die Abwicklungsbehörden vorgesehen.

Mit dem Paket werden zudem die Eigenmittelanforderungen für Banken verschärft, um die Anreize für eine übermäßige Risikobereitschaft zu verringern. So werden eine verbindliche Verschuldungsquote, eine verbindliche strukturelle Liquiditätsquote und Risikosensibilitätsvorschriften für den Handel mit Wertpapieren und Derivaten eingeführt.

Darüber hinaus enthält das Bankenpaket Maßnahmen zur Verbesserung der Darlehenskapazität der Banken und zur Ermöglichung einer größeren Rolle für Banken auf den Kapitalmärkten, wie beispielsweise:

  • Verringerung des Verwaltungsaufwands für kleinere und weniger komplexe Banken, insbesondere hinsichtlich der Berichts- und Offenlegungspflichten;
  • Stärkung der Kapazitäten der Banken, Darlehen an KMU zu vergeben und Infrastrukturprojekte zu finanzieren;

Das Bankenpaket enthält auch einen Rahmen für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch unter den verschiedenen Behörden, die mit der Aufsicht undAbwicklung von grenzüberschreitenden Bankengruppen betraut sind. Die vereinbarten Maßnahmen wahren das Gleichgewicht, das durch den Standpunkt des Rates zwischen den Befugnissen der Aufsichtsbehörden der Herkunftsmitgliedstaaten und jenen der Aufnahmemitgliedstaaten erreicht wurde mit dem Ziel, grenzüberschreitende Kapital- und Liquiditätsströme zu erleichtern, während für die Einleger und Gläubiger sowie im Hinblick auf die Finanzstabilität in allen Mitgliedstaaten ein angemessenes Maß an Schutz gewährleistet wird. Die Einigung enthält auch Änderungen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden bei Angelegenheiten, die mit der Aufsicht über Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche zu tun haben.

 

Der Text wird nun von den Rechts- und Sprachsachverständigen überarbeitet. Anschließend werden das Parlament und der Rat ersucht, die vorgeschlagene Verordnung in erster Lesung anzunehmen.



(PM Europäischere Rat vom 15.2.2019)

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