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RdF-News
03.03.2014
RdF-News
BGH: Außerkennzeichenrechtlicher Löschungsanspruch wegen unlauterer Behinderung

Der BGH hat mit Urteil vom 30.1.2014 - I ZR 107/10 - entschieden:


a) Auf den außerkennzeichenrechtlichen Löschungsanspruch nach § 8 Abs. 1, §§ 3, 4 Nr. 10 UWG wegen unlauterer Behinderung aufgrund einer bösgläubigen Anmeldung einer Marke findet die Vorschrift des § 52 Abs. 2 MarkenG entsprechende Anwendung.


b) Auch ohne ausdrückliche Anordnung in der Urteilsformel kann sich eine Rückwirkung der Verurteilung zur Einwilligung in die Löschung einer Marke aus einer Auslegung der Entscheidungsgründe ergeben.

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