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RdF-News
16.06.2015
RdF-News
Bankenverband: Auch nach EuGH-Entscheidung zu OMT-Programm Risiken nicht unterschätzen

Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes (BdB)
zur heutigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 16.6.2015 zum
OMT-Programm:

"Der EuGH hat heute entschieden, dass die Europäische Zentralbank
(EZB) im Rahmen ihres OMT-Programms Staatsanleihen kaufen darf. Damit hat das
Bundesverfassungsgericht, das sich bislang ein endgültiges Urteil zur Klage
über das OMT-Programm vorbehalten hat, nun eine Entscheidungsgrundlage
erhalten. Die europäischen obersten Richter haben verdeutlicht, dass aus ihrer
Sicht weder die währungspolitischen Befugnisse der EZB überschritten noch gegen
das Verbot der monetären Finanzierung von Mitgliedstaaten verstoßen wird. Was
juristisch zulässig ist, muss aber nicht zwangsläufig ökonomisch sinnvoll sein.
Die EZB muss also nun das OMT-Programm nicht automatisch starten.

Unmittelbare Konsequenzen für das derzeit laufende Aufkaufprogramm der
EZB, in dessen Rahmen Staatsanleihen von den Euro-Staaten erworben werden,
ergeben sich zudem aus dem Urteil nicht. Daher ändert sich auch nichts an
unserer Auffassung, dass die Risiken eines Aufkaufprogramms für Staatsanleihen
nicht übersehen werden dürfen. So können Preisblasen an den Vermögensmärkten
drohen. Auch ist nicht zu unterschätzen, dass die wirtschaftspolitischen
Reformanstrengungen im Euro-Raum zum Erliegen kommen. Fakt ist, solange sich
das Investitionsklima in Europa nicht verbessert, wird auch die Kreditnachfrage
nicht weiter steigen. An wirtschaftlichen Strukturreformen führt daher
weiterhin kein Weg vorbei."

(PM BdB vom 16.6.2015)





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