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RdF-News
17.07.2019
RdF-News
BaFin: Anwendung der ESMA-Leitlinien zur Definition nach MiFID II

Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA hat die deutsche Fassung ihrer Leitlinien zur Definition von Finanzinstrumenten herausgegeben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird diese Leitlinien in ihre Aufsichtspraxis übernehmen.

Die Leitlinien für die Anwendung der Definitionen in Abschnitt C Nummern 6 und 7 Anhang 1 der Finanzmarktrichtlinie MiFID II dienen dem gemeinsamen, einheitlichen und konsistenten Verständnis des Begriffs der Finanzinstrumente. Mit diesen Leitlinien sollen die im Rahmen der Implementierung von MiFID I im Oktober 2015 von der ESMA angenommenen Leitlinien zu den Nummern C6/C7 geändert werden.

Durch die neuen Leitlinien werden die bisher geltenden Leitlinien aktualisiert, um sie ohne inhaltliche Änderung an den neuen MiFID-II-Rechtsrahmen anzupassen.

(www.bafin.de)

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