BaFin: Anwendung der ESMA-Leitlinien bei Geldmarktfonds
Diese geben gemeinsame Referenzparameter für die Szenarien vor, die den nach Art. 28 der Geldmarktfondsverordnung durchzuführenden Stresstests zugrunde liegen.
Zweck der Leitlinien ist es, eine gemeinsame, einheitliche und konsistente Anwendung dieser Bestimmungen zu gewährleisten. Die Bundesanstalt fpr Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erklärt, dass sie die Leitlinien in der Aufsichtspraxis anwenden wird.
Die ESMA wird die Leitlinien unter Berücksichtigung der jüngsten Marktentwicklungen mindestens einmal jährlich aktualisieren. Dies betrifft insbes. Abschn. 4.8, damit die Geldmarktfondsverwalter über die erforderlichen Informationen verfügen, um die entsprechenden Felder in der Meldevorlage gemäß Art. 37 der Verordnung ausfüllen zu können. Diese Informationen enthalten genaue Angaben über die Art der Stresstests und ihre Kalibrierung sowie darüber, wie die Verwalter ihre Ergebnisse in die Meldevorlage nach Art. 37 Abs. 4 der Geldmarktfondsverordnung eintragen sollen.
(www.bafin.de)