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RdF-News
26.09.2018
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BReg: Anleger haftet bei Direktinvestition

Bei Direktinvestitionen kann immer eine Haftung des Eigentümers bestehen. Daran erinnert die Bundesregierung (BReg) in ihrer Antwort (19/4203) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/3942), die nach der Rolle der Finanzaufsicht BaFin im Rahmen der Insolvenz der Container-Firma P&R gefragt hatte. Die Firma hatte Schiffscontainer verkauft. Die Abgeordneten hatten u. a. wissen wollen, warum die BaFin Verkaufsprospekte von P&R gestattet habe, obwohl darin Risiken beschrieben wurden, die über die Höhe der Einlage hinausgingen. Nach Angaben der Bundesregierung sind jedoch nach § 5b des Vermögensanlagengesetzes (VermAlG) nur solche Anlagen nicht zum öffentlichen Angebot zugelassen, die eine Nachschusspflicht vorsehen. "Der Umstand, dass der Anleger als Eigentümer für sein Eigentum haften muss, stellt keine Nachschusspflicht im Sinne des § 5b VermAnlG dar", heißt es in der Antwort weiter.

(hib 692/2018 vom 25.9.2018)

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