BaFin: Anhörungen zu Positionslimits
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beabsichtigt, aufgrund der §§ 54 ff. des neuen Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) Positionslimits auf Warenderivate festzulegen. Dies soll in Gestalt bindender Allgemeinverfügungen geschehen.
Die entsprechenden Entwürfe hat die BaFin am 22.1.2018 veröffentlicht. Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 5.2.2018 unter der E-Mail-Adresse Positionslimits-MIFID@bafin.de entgegen.