Bankenverband: Stellungnahme zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das OMT-Programm
„Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist kein Freifahrtschein für das OMT-Programm der Europäischen Zentralbank“, erklärt Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes (BdB). Die Entscheidung zeige, dass die Deutsche Bundesbank sich an unkonventionellen geldpolitischen Maßnahmen wie dem OMT-Programm nur beteiligen kann, wenn bei deren Durchführung die vom Europäischen Gerichtshof aufgestellten Maßgaben, wie u. a. eine Begrenzung des Kaufvolumens, beachtet werden.
„Grundsätzlich sollten bei unkonventionellen Maßnahmen der EZB - wie etwa dem Kauf von Staatsanleihen - die möglichen Nebenwirkungen sorgfältig abgewogen werden“, betont Kemmer. Außerdem sei es fraglich, ob die zuletzt beschlossene Ausweitung der unkonventionellen Maßnahmen auf den Ankauf von Unternehmensanleihen überhaupt spürbar positive Effekte habe.
(PM BdB vom 21.6.2016)