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RdF-News
27.01.2016
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Finanzausschuss des BT: Zustimmung zu weiterem Finanzmarktregulierungsgesetz

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages (BT) hat am 27.1.2016 einem weiteren Finanzmarktregulierungsgesetz zugestimmt. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD nahm der Ausschuss den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli1 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmten Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und die Sanktionen (18/6744) an. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen den Entwurf. Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen mit ihrer Mehrheit noch einige Änderungen durchgesetzt. Damit werden unter anderem Investitions- und Handlungsmöglichkeiten für spezielle Fonds wie zum Beispiel Alternative Investmentfonds (AIF) erweitert. So können offene Spezial-AIF in Zukunft unverbriefte Darlehensforderungen, in die sie investieren, effektiver verwalten.

Der Sprecher der CDU/CSU-Fraktion wies darauf hin, dass mit dem Gesetz ein Rahmen für die Darlehensvergabe durch die AIF (offene Immobilienfonds, Hedgefonds und Private-Equity-Fonds) geschaffen werde. Dadurch könne diese nicht bankengestützte Finanzierungsform einen Beitrag für die Finanzierung der Realwirtschaft leisten. Außerdem hob die CDU/CSU-Fraktion hervor, dass Genossenschaften aus dem Kapitalanlagegesetz herausgenommen würden. Genossenschaften seien kein Investmentvermögen. Die SPD-Fraktion hob die verschärften Sanktionsmöglichkeiten hervor.

Die Linksfraktion kritisierte die mögliche Ausweitung der Kreditvergabe durch die Fonds. Es würden Zweifel bestehen, ob AIF angesichts der ausgeweiteten Kreditvergabemöglichkeiten für Privatanleger geeignet seien. Auch von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kam Kritik an der Ausweitung der Kreditvergabe. Die Regelungen "überzeugen uns nicht", sagte ein Sprecher der Fraktion. Es sei außerdem "völlig unverständlich", dass Zertifikate nicht reguliert würden. Es gehe um ein Volumen von 70 Milliarden Euro. Forderungen nach einer Zertifikate-Regulierung hatte die Koalition zurückgewiesen. Die Frage stelle sich im Moment nicht, hieß es von der SPD-Fraktion. Die CDU/CSU-Fraktion ergänzte, Zertifikate seien keine OGAW, sondern Schuldverschreibungen. Dieses Gesetz sei der falsche Ort für Veränderungen im Zertifikate-Bereich.

(hib-Meldung vom 27.1.2016)

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