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RdF-News
09.05.2019
RdF-News
BT: Wertpapieremissionen erleichtert

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags (BT) hat am 8.5.2019 unter Leitung der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen (19/8005, 19/8617) zugestimmt. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen an den im vergangenen Jahr beschlossenen Ausnahmen bei der Prospektpflicht für die Herausgabe von Wertpapieren vor. Bisher entfiel die Prospektpflicht für öffentliche Angebote von Wertpapieren bei einem Volumen bis acht Mio. Euro, bei Banken bis fünf Mio. Euro. Dieser Schwellenwert für die Ausnahme von der Prospektpflicht wird auf acht Mio. Euro vereinheitlich. Weitere Vereinheitlichungen und Verbesserungen besonders für neue Finanzierungsformen nahmen die Koalitionsfraktionen mit insgesamt neun Änderungsanträgen vor. Dem Gesetzentwurf in der vom Ausschuss geänderten Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die FDP-Fraktion zu. AfD-Fraktion, Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnten den Gesetzentwurf ab. Zwei Änderungsanträge der FDP-Fraktion wurden abgelehnt.

In der Aussprache betonte der Sprecher der CDU/CSU-Fraktion die Bedeutung eines leichteren Zugangs für Unternehmen am Kapitalmarkt sowie die gleichzeitig vorgenommene Verbesserung des Verbraucherschutzes. Die Anleger erhielten mehr Spielraum. Außerdem müssten bei Crowdfunding-Pojekten erst ab einer Grenze von sechs Mio. Euro Prospekte erstellt werden. Im Entwurf hatte die Grenze bei 2,5 Millionen Euro gelegen. Die SPD-Fraktion betonte das Ziel, dass sich Start ups durch Finanzierungsmöglichkeiten vernünftig entwickeln können müssten. Mit risikobehafteten Anlageformen müsse aber sensibel umgegangen werden.

Die Fraktionen von AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen kritisierten übereinstimmend die Sprachregel bei der Herausgabe von Prospekten. Der Entwurf sieht vor, dass Wertpapierprospekte von ausländischen Emittenten nicht unbedingt in deutschen Sprache vorgelegt werden müssen. Sachverständige hatten bereits in der Anhörung des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf darauf hingewiesen, dass im Falle von Klagen die Anleger den Prospekt auf eigene Kosten übersetzen lassen müssten. Die Linksfraktion verlangte, die Verbraucher müssten ein Recht auf Übersetzung durch den Emittenten haben. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beklagte außerdem, dass die Heraufsetzung der Grenzen für die Prospektpflicht zu Lasten der Verbraucher gehe. Die AfD-Fraktion kritisierte, dass mit den Immobilienfinanzierungen über neue Plattformen eine Konkurrenz für bewährte Finanzierungsformen durch die Banken geschaffen werde.

Die FDP-Fraktion konnte sich nicht mit ihrem Vorschlag durchsetzen, das Sprachenproblem bei den Prospekten dadurch zu lösen, indem die entsprechenden Gerichtsverfahren zu englischsprachigen Kammern verlagert werden würden.

(hib 522/2019 vom 8.5.2019)

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