BaFin: Warenderivate - Allgemeinverfügungen zu Positionslimits
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mehrere Allgemeinverfügungen erlassen, die Positionslimits auf Warenderivate festlegen.
Sie gelten seit dem 4.1.2018. Rechtsgrundlage sind die §§ 54 ff. des neuen Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Marktteilnehmer hatten bis zum 1.1.2018 Gelegenheit, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen.