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RdF-News
05.05.2017
RdF-News
EU-Kommission: Vorschlag zu einfacheren und effizienteren Vorschriften für Derivate

Die Europäische Kommission hat am 4.5.2017 einige gezielte Reformen zur Verbesserung der Funktionsweise der Derivatemärkte in der EU vorgeschlagen. Die Vorschriften für außerbörslich gehandelte Derivate (OTC-Derivate) werden insgesamt einfacher und verhältnismäßiger gemacht, um Kosten und Verwaltungsaufwand für die Marktteilnehmer zu verringern, ohne die Finanzstabilität zu gefährden. Dies ist ein gutes Beispiel für bessere Rechtsetzung in der Praxis und ein wichtiger Schritt zur Schaffung der Kapitalmarktunion, einem wesentlichen Baustein der Investitionsoffensive für Europa. Gleichzeitig werden Investitionen, Wachstum und Beschäftigung gefördert, da der Markt effizienter gemacht wird, ohne bei der Aufsicht Abstriche zu machen. Bis zum Sommer wird die Kommission auch Vorschläge für stärkere gemeinsame EU-Aufsichtsregeln für zentrale Gegenparteien (CCP) machen. CCPs, die Derivategeschäfte abwickeln (Clearing), spielen eine zentrale systemische Rolle für die EU-Finanzmärkte und müssen dem EU-Rechtsrahmen unterliegen. Dies kann auch Standortanforderungen einschließen.

Die EU hat die Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen (EMIR) im Jahr 2012 im Anschluss an die Finanzkrise verabschiedet, um die auf Derivatemärkte entstehenden Risiken für die Finanzstabilität besser zu steuern und zu überwachen. Die aktuellen  Reformen der EMIR-Verordnung stützen sich auf die Ergebnisse der von der Kommission durchgeführten Sondierung, bei der im Rahmen einer öffentlichen Konsultation über die kumulative Wirkung der nach der Krise eingeführten neuen Regeln für den Finanzsektor gefragt wurde. Hintergrund dieser Maßnahmen sind die Anstrengungen der Kommission, die sicherstellen will, dass die Ziele von EU-Rechtsvorschriften für die Bürgerinnen und Bürger und für die Unternehmen wirksam und kostengünstig erreicht werden (REFIT).

Valdis Dombrovskis, Vizepräsident der Kommission mit Zuständigkeit für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion, hierzu: „Die Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen ist ein Kernstück der Reformen des Finanzsystems in der EU. Mit dem heutigen Vorschlag wird sichergestellt, dass Systemrisiken auf dem Markt für OTC-Derivate verringert und die Kosten für die Realwirtschaft auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Dies ist ein wichtiges Ziel der Verordnung. Der Vorschlag stützt sich auf die Sondierung der Kommission; er dient der Vertiefung unserer Kapitalmärkte und unterstützt unsere Anstrengungen zur Förderung von Investitionen, Wachstum und Beschäftigung."

Der für Arbeitsplätze, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, Jyrki Katainen, erklärte hierzu: „Mit den Vorschlägen wollen wir die Vorschriften vereinfachen sowie unverhältnismäßige Kosten und Belastungen für kleine Finanzunternehmen, Industrieunternehmen und Pensionsfonds beseitigen. Die maßgeschneiderten Änderungen werden der Industrie spürbare Vorteile bringen, ohne die Finanzstabilität zu gefährden. Diese Maßnahme stützt sich auf Konsultationen mit den Interessenträgern und ist ein hervorragendes Beispiel für bessere Rechtsetzung.“

Mit dem Vorschlag werden verhältnismäßigere Vorschriften für Unternehmen eingeführt. Bei der Clearingpflicht für finanzielle Gegenparteien wird der Schwerpunkt neu ausgerichtet. Es werden einige zusätzliche relevante Marktteilnehmer erfasst, die kleinsten finanziellen Gegenparteien sind jedoch ausgenommen. Gleichzeitig wird mehr Zeit für die Entwicklung von Clearing-Lösungen für Pensionsfonds gewährt. Darüber hinaus strafft die Kommission die Meldepflichten und verbessert deren Verhältnismäßigkeit; weitere Verbesserungen werden die Qualität der gemeldeten Daten gewährleisten. Die Änderungen umfassen Maßnahmen, die den Marktteilnehmern, insbesondere in Branchen wie der Energieversorgung und der Herstellung, Einsparungen in Höhe von bis zu 2,6 Mrd. Euro bei den operationellen Kosten und bis zu 6,9 Mrd. Euro bei einmaligen Kosten ermöglichen könnten.

Die Kommission hat heute auch eine Mitteilung angenommen, in der sie ankündigt, bis zum Sommer weitere Legislativvorschläge unterbreiten zu wollen, um wichtige neue Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Derivate-Clearing anzugehen, das mit zunehmendem Umfang an Bedeutung gewinnt. Weitere Änderungen an der EMIR-Verordnung sind notwendig, um die Finanzstabilität sowie die Sicherheit und Solidität von zentralen Gegenparteien (CCP) mit systemischer Bedeutung für EU-Märkte zu gewährleisten und die Weiterentwicklung und Vertiefung der Kapitalmarktunion zu unterstützen. Der künftige Vorschlag wird insbesondere darauf ausgerichtet sein, die gemeinsamen EU-Aufsichtsregeln für CCP zu stärken. In diesem Zusammenhang sind auf objektiver Kriterien basierende, spezifische Vorkehrungen erforderlich, um sicherzustellen, dass CCPs, die eine zentrale systemische Rolle für die EU-Finanzmärkte spielen, dem EU-Rechtsrahmen unterliegen. Dies kann auch, wo nötig, eine verstärkte Aufsicht auf EU-Ebene und/oder Standortanforderungen mit einschließen.

Die wichtigsten Änderungen der EMIR-Verordnung

Meldepflichten:

  • Durch den Vorschlag werden die Meldepflichten für alle Gegenparteien gestrafft. Dies wird die Verwaltungslast deutlich verringern und gleichzeitig gewährleisten, dass die Qualität der Daten, die zur Beaufsichtigung der Derivatemärkte und für die Ermittlung von Risiken für die Finanzstabilität erforderlich sind, gewahrt bleibt. So müssen an Börsen getätigte Derivategeschäfte („börsengehandelte Derivate“) künftig nur von der CCP im Namen beider Gegenparteien gemeldet werden. Um den Aufwand für nichtfinanzielle Gegenparteien (Unternehmen) zu verringern, müssen Geschäfte zwischen Unternehmen derselben Gruppe („gruppeninterne Geschäfte“) nicht mehr gemeldet werden, wenn eine der beiden Gegenparteien ein nichtfinanzielles Unternehmen ist. Zur Verringerung des Aufwands kleiner nichtfinanzieller Gegenparteien werden Geschäfte zwischen einer finanziellen Gegenpartei und einer kleinen nichtfinanziellen Gegenpartei von der finanziellen Gegenpartei im Namen beider Gegenparteien gemeldet. Die Meldepflicht für historische Transaktionen entfällt. Der Vorschlag zielt ferner darauf ab, die Qualität der gemeldeten Daten zu verbessern.

Nichtfinanzielle Gegenparteien:

  • Nichtfinanzielle Gegenparteien (Unternehmen) nutzen OTC-Derivate, um sich gegen unmittelbar aus ihrer Geschäftstätigkeit oder der Unternehmensfinanzierung entstehende Risiken abzusichern („Hedging“). Beim Schwellenwert, der die Clearingpflicht auslöst, werden auch in Zukunft nur Kontrakte angerechnet, die anderen als Hedging-Zwecken dienen. Den derzeit geltenden Vorschriften zufolge löst die Überschreitung der Clearingschwelle für eine Anlageklasse bei nichtfinanziellen Gegenparteien eine Clearingpflicht für alle Derivate aus. Die Kommission schlägt nun vor, dass bei nichtfinanziellen Gegenparteien eine Clearingpflicht nur für die Anlageklassen besteht, bei denen die Clearingschwelle überschritten wird. Dadurch würde die Belastung für nichtfinanzielle Gegenparteien verringert, da ihnen ein zentrales Clearing nur für Anlageklassen vorgeschrieben wird, in denen sie besonders aktiv sind.

Finanzielle Gegenparteien:

  • Kleine finanzielle Gegenparteien sind zahlreich, spielen im Hinblick auf das Volumen von OTC-Derivaten und das Systemrisiko aber keine große Rolle. Sie stoßen derzeit auf große Schwierigkeiten, Anbieter von Clearingdiensten zu finden. Mit diesem Vorschlag wird eine Clearingschwelle für kleine finanzielle Gegenparteien wie kleine Banken oder Fonds eingeführt. Diese Clearingschwelle beruht auf dem Volumen der Geschäfte mit OTC-Derivaten. Während alle finanziellen Gegenparteien verpflichtet sind, Geschäfte mit OTC-Derivaten zu melden und zu besichern, wird ein zentrales Clearing nur für Gegenparteien, die diese Schwelle überschreiten, vorgeschrieben.

Pensionsfonds:

  • Pensionsfonds nutzen Geschäfte mit OTC-Derivaten in der Regel, um ihre langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber gegenwärtigen und künftigen Rentenempfängern vor komplexen Marktrisiken zu schützen. Zwar scheint ein zentrales Clearing solcher Geschäfte angebracht, doch haben Pensionsfonds normalerweise keinen Zugang zu den notwendigen Barsicherheiten; hierfür wurden bisher noch keine angepassten Lösungen entwickelt. Mit dem heutigen Vorschlag wird eine auf drei Jahre befristete Befreiung der Pensionsfonds vom zentralen Clearing eingeführt. Dadurch können die beteiligten Gegenparteien, einschließlich Pensionsfonds, zentraler Gegenparteien und Clearingdienste erbringender Clearingmitglieder, an einer Lösung arbeiten, die es Pensionsfonds ermöglicht, am zentralen Clearing teilzunehmen, ohne negative Auswirkungen auf die Einkünfte künftiger Rentenempfänger in Kauf nehmen zu müssen.

Hintergrund

Ein Derivat ist ein Finanzkontrakt, der an den künftigen Wert oder Status eines Basiswerts geknüpft ist (wie die Entwicklung eines Zinssatzes oder des Werts einer Währung). Derivate dienen der Umverteilung von Risiken und können sowohl zum Schutz vor legitimen Risiken als auch zu spekulativen Zwecken genutzt werden. Die meisten Derivatekontrakte werden nicht über eine Börse, sondern privat zwischen zwei Gegenparteien gehandelt (OTC-Derivate). Der ausstehende Nominalwert von OTC-Derivaten belief sich Ende Juni 2016 auf 544 Bio. US-Dollar, was 89 % des gesamten Derivatemarkts entspricht (Quelle: Bank für Internationalen Zahlungsausgleich).

Durch die EMIR-Verordnung wird die im Jahr 2009 eingegangene G20-Verpflichtung zur Stärkung der Stabilität des Marktes für OTC-Derivate in der EU umgesetzt. Das wichtigste Ziel der Verordnung ist die Verringerung von Systemrisiken. Dies soll erreicht werden, indem der Markt für OTC-Derivate transparenter gemacht, das Gegenparteiausfallrisiko eingedämmt und das operationelle Risiko im Zusammenhang mit OTC-Derivaten verringert wird. Zu diesem Zweck unterliegen alle standardisierten OTC-Derivatekontrakte der Pflicht zum Clearing über eine zentrale Gegenpartei (CCP) und müssen OTC-Derivatekontrakte an Transaktionsregister gemeldet werden.

Eine umfassende Bewertung der EMIR-Verordnung durch die Kommission ergab, dass unverhältnismäßige Kosten und Belastungen beseitigt und Vorschriften ohne Gefährdung der Finanzstabilität vereinfacht werden mussten. Diese Bewertung umfasste eine öffentliche Konsultation im Jahr 2015 und eine Sondierung über den EU-Rechtsrahmen für Finanzdienstleistungen, die zwischen September 2015 und Januar 2016 durchgeführt wurde und zu einem im November 2016 von der Kommission angenommenen allgemeinen Bericht über die EMIR-Verordnung und dem heute angenommenen Vorschlag führte.

(EU aktuell vom 4.5.2017)

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