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RdF-News
17.06.2019
RdF-News
Europäischer Rat: Vorabschiedung neuer Vorschriften, um den Zugang zu Altersvorsorgeprodukten und Investmentfonds zu erleichtern

Der Rat hat am 14.6.2019 zwei zentrale Reformen im Rahmen der Kapitalmarktunion angenommen.

Es handelt sich dabei um

  • eine Verordnung, aufgrund deren Menschen, die für ihren Ruhestand sparen wollen, künftig zwischen mehr Produkten wählen können und die durch die Schaffung eines "paneuropäischen Pensionsprodukts" zum Ausbau des Markts für die private Altersvorsorge beiträgt;
  • ein Maßnahmenpaket, mit dem bestehende Hindernisse für den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds beseitigt werden sollen.

Paneuropäisches Privates Pensionsprodukt (PEPP)

Mit der PEPP-Verordnung wird ein neuer Typ eines freiwilligen privaten Altersvorsorgeprodukts geschaffen. Es ist europaweit einheitlich gestaltet und kann von unterschiedlichsten Stellen angeboten werden, etwa von Versicherungsunternehmen, Banken, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, Investmentfirmen und Vermögensverwaltern. Die Anbieter können einen "EU-Produktpass" nutzen, um die PEPP in verschiedenen Mitgliedstaaten zu vertreiben.

Mit den Pensionsprodukten wird eine neue, europaweite Sparmöglichkeit geschaffen, die die gesetzliche, betriebliche und nationale Altersvorsorge ergänzt. Die Verbraucherinnen und Verbraucher können damit auf freiwilliger Basis zusätzliche Ersparnisse für den Ruhestand bilden, die soliden Verbraucherschutzbestimmungen unterliegen. Die PEPP werden zwischen den Mitgliedstaaten übertragbar sein: Sparer können somit auch bei Umzug in einen anderen Mitgliedstaat weiterhin Beiträge zu ihrem Altersvorsorgeprodukt leisten.

Grenzüberschreitender Vertrieb von Investmentfonds

Mit dieser Einigung wird der derzeitige Regelungsrahmen für Investmentfonds verbessert. Der grenzüberschreitende Vertrieb von Investmentfonds wird erleichtert, indem bestehende regulatorische Hindernisse beseitigt und die Vertriebskosten gesenkt werden.

Im Einzelnen sollen mit der Maßnahme

  • Verwalter alternativer Investmentfonds in der EU leichter in Erfahrung bringen können, ob bei potenziellen professionellen Investoren Interesse an Anlagen auf neuen Märkten besteht;
  • die Kundendienstpflichten für Vermögensverwalter in deren Aufnahmemitgliedstaat klarer festgelegt werden;
  • die Verfahren und Bedingungen für den Austritt von Verwaltern kollektiver Vermögensanlagen, die ihre Fondsangebote/-platzierungen beenden, aus einzelstaatlichen Märkten vereinheitlicht werden;
  • mehr Transparenz geschaffen und ein einheitliches Online-Zugangsportal für Informationen über einzelstaatliche Bestimmungen in Bezug auf Vertriebsanforderungen und Gebühren eingerichtet werden.

Nächste Schritte

Die neuen Maßnahmen für PEPP und den grenzüberschreitenden Vertrieb von Fonds werden kurz nach der für den 20. Juni vorgesehenen Unterzeichnung der angenommenen Rechtsvorschriften im Amtsblatt veröffentlicht und werden 20 Tage später in Kraft treten.

 


(PM Europäischer Rat vom 14.6.2019)

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