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RdF-News
28.07.2017
RdF-News
BaFin: Vertiefte Analyse der ersten Jahreszahlen zeigt: Versicherer erfüllen Anforderungen nach Solvency II

 
Wenige Wochen nach Veröffentlichung der ersten Auswertung hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nun die Jahreszahlen und die Solvabilitäts- und Finanzberichte (Solvency and Financial Condition Report – SFCR) der Versicherer zum ersten Geschäftsjahr unter Solvency II vertieft analysiert. Das Ergebnis: Alle berichtspflichtigen Einzelunternehmen erfüllen die neuen Anforderungen an die Bedeckung. Die Bedeckung der Solvenzkapitalanforderung (Solvency Capital Requirement – SCR) mit Eigenmitteln beträgt im Durchschnitt über alle Sparten hinweg rund 330 Prozent. Eine Auswertung der SFCR-Berichte und eine nach Sparten getrennte Analyse der Kennzahlen hat die BaFin auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

„Solvency II verfolgt das Ziel, im Versicherungssektor mehr Transparenz zu schaffen“, erklärt BaFin-Exekutivdirektor Dr. Frank Grund. „Mit dem ersten
Durchlauf des SFCR sind wir zufrieden. Das Ergebnis ist positiv. Es gibt aber natürlich noch Mängel, die abgestellt werden müssen. Daran werden wir als
Aufsicht gemeinsam mit den Unternehmen arbeiten.“

Solvabilitäts- und Finanzbericht
Der Solvabilitäts- und Finanzbericht ist Teil des narrativen Berichtswesens. Er dient der Offenlegung von qualitativen und quantitativen Informationen über ein
Unternehmen gegenüber der Öffentlichkeit und der Aufsicht und ist vom Versicherer auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. Der SFCR muss so
verfasst sein, dass seine Inhalte auch von Lesern inhaltlich erfasst und verstanden werden können, die nicht speziell mit der Materie vertraut sind. Die
Informationen müssen so detailliert sein, dass sich der Leser eine eigene Meinung über das Unternehmen bilden kann. 

Zusätzlich zum SFCR erhält die BaFin von den Unternehmen den regelmäßigen aufsichtlichen Bericht (Regular Supervisory Report – RSR) sowie den Berichtüber die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (Own Risk and Solvency Assessment – ORSA). Diese beiden Berichte werden nicht veröffentlicht.
Die Fristen für die Berichts- und Offenlegungspflichten sind auf der Internetseite der BaFin einsehbar.

Regelmäßige Veröffentlichung von Kennzahlen
Die quantitativen Berichte der Unternehmen werden von der BaFin an die Europäische Versicherungsaufsichtsbehörde  - European Insurance and
Occupational Pensions Authority (EIOPA) weitergeleitet. EIOPA veröffentlicht alle drei Monate eine Auswertung der vorgelegten Zahlen, die einen Ländervergleich
erlauben. Die erste Veröffentlichung erfolgte am 28.6. Die BaFin wird Unternehmenskennzahlen immer spätestens drei Monate nach
Ende der Einreichungsfrist durch die Unternehmen auf ihrer Internet-Seite veröffentlichen. Die ersten Kennzahlen zu Einzelunternehmen wird sie bis zum
22.8. veröffentlichen, die Kennzahlen zu Versicherungsgruppen bis zum 3. 10. Zwischen den von der BaFin und den von EIOPA veröffentlichten
Zahlen kann es zu Abweichungen kommen, etwa wenn Unternehmen mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahr auf unterschiedliche Weise
berücksichtigt werden. Einmal jährlich, jeweils am 30.4., wird die BaFin zudem wesentliche Aufsichtskennzahlen publik machen. 

(PM BaFin vom 28.7.2017)

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