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RdF-News
19.12.2017
RdF-News
EBA: Veröffentlichung von Datentemplates für notleidende Kredite

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) begrüßt die  Veröffentlichung von Datentemplates für notleidende Kredite (Non-Performing LoansNPLs) durch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA am 14.12.2017. Die Templates schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Transaktionen mit notleidenden Krediten in der gesamten EU getätigt werden können. Damit gibt es nun ein einheitliches EU-Datenformat für die indikative Beurteilung, finanzielle Sorgfaltspflichten (Due Diligence) sowie Bewertungen im Verlauf von NPL-Transaktionen. Ein breiter Einsatz der Templates soll zu einer Ausweitung der Investorenbasis beitragen, die Einstiegsbarrieren für potenzielle Anleger senken, die Datenqualität und -verfügbarkeit verbessern, die Preisfindung vereinfachen und die Entwicklung von NPL-Sekundärmärkten stärken.

Die EBA stellt diese Templates zur Verfügung, damit Banken Investoren und anderen Interessenten vergleichbare und standardisierte Daten zu notleidenden Krediten zur Verfügung stellen können. Die NPL-Templates der EBA sind nicht Teil der aufsichtlichen Meldepflicht; ihre Nutzung ist freiwillig. Sie sollen als Marktstandard für NPL-Transaktionen dienen und eine Grundlage für Sekundärmarktinitiativen in diesem Bereich schaffen.

In den NPL-Templates der EBA sollen Daten auf Einzelkreditebene erfasst werden, u. a. mit Informationen zu den Gegenparteien des Kredits sowie zu den zugrundeliegenden Sicherheiten. Dies gewährleistet Informationen in größtmöglicher Granularität. Die Templates bauen auf dem bereits bestehenden Meldewesen auf, um die Implementierungskosten für die Banken zu reduzieren. Sie etablieren ein gemeinsames EU-Datenformat; in bestimmten Teilen werden aber auch nationale Besonderheiten erfasst. Für die indikative Beurteilung von Portfolien steht zudem ein Übersichtstemplate zur Verfügung.

Bei der Finalisierung der Templates wurde das Feedback von Marktteilnehmern sowie den zuständigen Behörden und EU-Institutionen berücksichtigt. So nahm die EBA z. B. eine Priorisierung verschiedener Datenfelder vor, je nach Bedeutung der Informationen für die Bewertung und die Prüfungen im Rahmen finanzieller Due Diligence.

Hintergrund

Mit den NPL-Templates kommt die EBA einem Ersuchen der Europäischen Kommission und des Rates der Europäischen Union nach. Am  29.3.2017 bat der Vizepräsident der Europäischen Kommission die EBA um die Ausarbeitung von Datentemplates, die die Informationsasymmetrien zwischen potenziellen Käufern und Verkäufern notleidender Kredite verringern und so zur Entwicklung eines funktionierenden Sekundärmarkts in der EU beitragen sollten. Außerdem erhielt die EBA durch die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 11.7.2017 das Mandat, Templates für Banken herauszugeben, in denen spezifische Detailinformationen enthalten sind, die Banken bezüglich ihrer Kreditrisiken im Anlagebuch festhalten müssen.

Die Nutzung der NPL-Transaktionstemplates der EBA befreit die Vertragsparteien nicht von rechtlichen, buchhalterischen, aufsichtlichen und anderen Verpflichtungen, insbesondere nicht von solchen im Zusammenhang mit Datenschutz- oder Vertraulichkeitsvorschriften.

(www.bafin.de)

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