EBA: Veröffentlichung von Datentemplates für notleidende Kredite
Die EBA stellt diese Templates zur Verfügung, damit Banken Investoren und anderen Interessenten vergleichbare und standardisierte Daten zu notleidenden Krediten zur Verfügung stellen können. Die NPL-Templates der EBA sind nicht Teil der aufsichtlichen Meldepflicht; ihre Nutzung ist freiwillig. Sie sollen als Marktstandard für NPL-Transaktionen dienen und eine Grundlage für Sekundärmarktinitiativen in diesem Bereich schaffen.
In den NPL-Templates der EBA sollen Daten auf Einzelkreditebene erfasst werden, u. a. mit Informationen zu den Gegenparteien des Kredits sowie zu den zugrundeliegenden Sicherheiten. Dies gewährleistet Informationen in größtmöglicher Granularität. Die Templates bauen auf dem bereits bestehenden Meldewesen auf, um die Implementierungskosten für die Banken zu reduzieren. Sie etablieren ein gemeinsames EU-Datenformat; in bestimmten Teilen werden aber auch nationale Besonderheiten erfasst. Für die indikative Beurteilung von Portfolien steht zudem ein Übersichtstemplate zur Verfügung.
Bei der Finalisierung der Templates wurde das Feedback von Marktteilnehmern sowie den zuständigen Behörden und EU-Institutionen berücksichtigt. So nahm die EBA z. B. eine Priorisierung verschiedener Datenfelder vor, je nach Bedeutung der Informationen für die Bewertung und die Prüfungen im Rahmen finanzieller Due Diligence.
Hintergrund
Mit den NPL-Templates kommt die EBA einem Ersuchen der Europäischen Kommission und des Rates der Europäischen Union nach. Am 29.3.2017 bat der Vizepräsident der Europäischen Kommission die EBA um die Ausarbeitung von Datentemplates, die die Informationsasymmetrien zwischen potenziellen Käufern und Verkäufern notleidender Kredite verringern und so zur Entwicklung eines funktionierenden Sekundärmarkts in der EU beitragen sollten. Außerdem erhielt die EBA durch die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 11.7.2017 das Mandat, Templates für Banken herauszugeben, in denen spezifische Detailinformationen enthalten sind, die Banken bezüglich ihrer Kreditrisiken im Anlagebuch festhalten müssen.
Die Nutzung der NPL-Transaktionstemplates der EBA befreit die Vertragsparteien nicht von rechtlichen, buchhalterischen, aufsichtlichen und anderen Verpflichtungen, insbesondere nicht von solchen im Zusammenhang mit Datenschutz- oder Vertraulichkeitsvorschriften.
(www.bafin.de)