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RdF-News
15.05.2019
RdF-News
Europäischer Rat: Verabschiedung aktualisierter Vorschriften für Finanzderivate und Clearing

Die EU wird bald über vereinfachte Vorschriften für nichtfinanzielle Gegenparteien, kleine finanzielle Gegenparteien und Pensionsfonds, die Finanzderivate nutzen, verfügen.

Der Rat hat heute eine Verordnung zur Verbesserung des bestehenden Regelungsrahmens für den Markt für außerbörslich gehandelte (OTC-)Derivate angenommen.

Die 2012 erlassene Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen (EMIR) ist Teil der Regulierungsmaßnahmen, die die EU als Reaktion auf die Finanzkrise ergriffen hat; konkret geht es darin um Lösungen für die Probleme im Zusammenhang mit der Funktionsweise des OTC-Derivatemarkts, die während der Finanzkrise 2007–2008 aufgetreten sind.

Mit der am 14.5.2019 von der Ministerrunde angenommenen Verordnung wird die EMIR-Verordnung geändert und vereinfacht, um Abhilfe für unverhältnismäßige Befolgungskosten, Probleme mit der Transparenz und unzureichenden Zugang zum Clearing für bestimmte Gegenparteien zu schaffen.

Insbesondere wird eine neue Kategorie von "kleinen finanziellen Gegenparteien" eingeführt, die künftig nicht mehr verpflichtet sein werden, das Clearing ihrer Transaktionen durch eine zentrale Gegenpartei (CCP) vornehmen zu lassen; den Verpflichtungen zur Risikominderung sind jedoch auch sie weiterhin unterworfen. Für kleinere nichtfinanzielle Gegenparteien werden zudem niedrigere Clearingauflagen gelten. Darüber hinaus wird die vorübergehende Befreiung der Altersversorgungssysteme von der Clearingpflicht um weitere zwei Jahre verlängert (im Anschluss ist zweimal eine zusätzliche Verlängerung um jeweils ein Jahr möglich).

Durch die aktualisierten Vorschriften werden auch die bestehenden Berichtspflichten gestrafft, um die Qualität der gemeldeten Daten sowie die Wirksamkeit der Überwachung zu verbessern und den Zugang zu Clearingdiensten durch Beseitigung unnötiger Hindernisse zu erleichtern.

Die Verordnung wird in der Woche vom 20.5. unterzeichnet und tritt zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.



(PM Europäischer Rat vom 14.5.2019)

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