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RdF-News
06.06.2017
RdF-News
EFRAG: Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2017/3

-tb- Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 31.5.2017 die Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2017/3 (den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 9) veröffentlicht. Der International Accounting Standards Board (IASB) hatte mit Veröffentlichung von Standardentwurf ED/2017/3 vorgeschlagen, dass bestimmte finanzielle Vermögenswerte mit negativer Ausgleichsleistung als Vorfälligkeitsregelung bei Erfüllen weiterer Bedingungen entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert durch das sonstige Gesamtergebnis bewertet werden können. Einer der weiteren Bedingungen ist, dass der beizulegende Zeitwert der Vorfälligkeitsregelung bei erstmaligem Ansatz unerheblich sein sollte. Diese Bedingung lehnt die EFRAG, wie bereits im Entwurf der Stellungnahme angekündigt, ab und verweist auf eine Ungleichbehandlung zwischen Vermögenswerten mit positiver und negativer Ausgleichsleistung als Vorfälligkeitsregelung. Außerdem empfiehlt die EFRAG, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens auf den 1.1.2019 verschoben wird. Die Pressemitteilung ist unter http://www.efrag.org/News/Project-276/EFRAGs-comment-letter-on-the-IASBs-Exposure-Draft-ED20173-Prepayment-Features-with-Negative-Compensation-Proposed-amendments-to-IFRS-9- abrufbar.

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