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RdF-News
08.05.2018
RdF-News
BaFin: Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement veröffentlicht.

Zweck des Rundschreibens ist es, für CRR-Kreditinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute die Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement zu beschreiben und damit einen einheitlichen Umgang mit Kunden- und Anlegerbeschwerden sicherzustellen. Es dient zudem dazu, die Leitlinien zur Beschwerdeabwicklung für den Wertpapierhandel und das Bankwesen des Gemeinsamen Ausschusses der Europäischen Aufsichtsbehörden umzusetzen.

Für das Beschwerdemanagement in Wertpapierdienstleistungsunternehmen finden sich entsprechende Ausführungen im Modul BT 12.1 des kürzlich veröffentlichten BaFin-Rundschreibens zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp). Die zeitgleich zur Konsultation des Rundschreibens im letzten Jahr angehörte Allgemeinverfügung, die eine Beschwerdeberichtspflicht von CRR-Kreditinstituten einführen sollte, wird die BaFin hingegen bis auf Weiteres nicht erlassen.

(www.bafin.de)

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