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RdF-News
07.05.2019
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BaFin: Präsident Felix Hufeld warnt vor falschen Erwartungen an die Aufsicht

Der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Felix Hufeld hat davor gewarnt, falsche Erwartungen an die Finanzaufsicht zu stellen. „Sich um des vermeintlichen Erfolgs willen zu einer Behörde mit Allzuständigkeit aufzuschwingen – oder zu einer solchen gemacht zu werden, wäre rechtsstaatlich bedenklich“, sagte Hufeld in seiner Rede zur Jahrespressekonferenz der Behörde am 7.5.2019 in Frankfurt a. M. Immer wichtiger sei dagegen, dass die BaFin intensiv mit anderen Behörden kooperiere - und das national wie international.

Unter anderem bei der Geldwäscheprävention müsse die BaFin immer wieder deutlich machen, was ihre Aufgabe sei und was nicht. „Wir sind hier in einem Rechtsstaat und nicht im wilden Westen. Wir können uns nicht einfach einen Sheriffstern ans Revers heften, losreiten und irgendwelche Verdächtige verhaften, etwa potenzielle Geldwäscher“, erklärte Hufeld. Alleine die Strafverfolgungsbehörden könnten polizeiliche Mittel und Ermittlungsmethoden anwenden. „Wenn sie ermitteln, heißt das auch nicht, dass wir geschlafen hätten. Im Gegenteil: Etwa 90 % der Geldwäscheverdachtsmeldungen kommen aus dem Finanzsektor – und zwar auf Basis von Präventionssystemen, die just dazu eingerichtet werden, solche Meldungen zu produzieren, und die wir beaufsichtigen“, versicherte der BaFin-Präsident.

Gleichzeitig warnte Hufeld davor, sich auf den Erfolgen der Nachkrisenregulierung auszuruhen. Dank weitreichender Reformen sei der Finanzsektor stabiler und widerstandsfähiger als vor Ausbruch der Krise. „Selbst der historisch einmalige regulatorische Kraftakt nach Ausbruch der Krise hat aber weder die alten Risiken abgeschafft, noch hat er sämtliche neuen und künftigen Herausforderungen vorweggenommen. Ständige Wachsamkeit ist daher das höchste Gebot. Ein Rückfall in das regulatorische Laissez-faire der Vorkrisenzeit wäre fatal“, sagte Hufeld.

Kooperation ist auch für Dr. Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor Abwicklung, der Königsweg bei der Geldwäscheprävention. „Dass es bislang noch keine einheitlichen Regelungen in Europa gab, hat vor allem einer Gruppe genutzt: den Gesetzesbrechern“, betonte Dr. Pötzsch. Ausdrücklich lobte er den Aktionsplan des EU-Ministerrats und die Roadmap der EU-Kommission. Diese sehen unter anderem die Schaffung echter aufsichtlicher Konvergenz in Europa vor. Auch die Stärkung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), die künftig Untersuchungen auf nationaler Ebene erzwingen und notfalls selbst aufsichtlich handeln kann, begrüßte Dr. Pötzsch. Gleichzeitig warnte er: „Ein Aufseher der Aufseher darf die EBA nicht sein.“

Ein gemischtes Fazit zog Elisabeth Roegele, Exekutivdirektorin Wertpapieraufsicht/Asset-Management, gut anderthalb Jahre nach Inkrafttreten der Finanzmarktrichtlinie MiFID II. „Unsere Marktuntersuchungen zeigen, dass sich bei den allermeisten Unternehmen die Prozesse geräuschloser eingespielt haben, als wir dies beim Umfang dieses Regelwerks erwarten durften“, sagte Roegele.

Weitgehend fehlerfrei gingen die Banken inzwischen zum Beispiel mit dem Taping, der Aufzeichnung von Telefongesprächen bei der Wertpapierberatung, um. Nachjustiert werden müsse allerdings noch bei den Ex-ante-Kosteninformationen und der Geeignetheitserklärung. „Die Ex-ante-Kosteninformationen fallen immer noch sehr unterschiedlich aus, was den Verbrauchern einen echten Kostenvergleich unmöglich macht“, erklärte Roegele. Gründe dafür seien europarechtliche Fragen. Auf europäischer Ebene soll an Kompromissen gearbeitet werden. Druck machen will Roegele bei den Geeignetheitserklärungen. Trotz frühzeitiger Information durch die BaFin hätten viele Unternehmen noch nicht alle Vorgaben umgesetzt. Dies werde die Aufsicht nicht länger akzeptieren.

Vor einer Erosion der Kreditvergabestandards warnte Raimund Röseler, Exekutivdirektor Bankenaufsicht. Angesichts hoher Liquidität im Markt bei gleichzeitig begrenzter Kreditnachfrage könnten viele Banken versucht sein, Kredite zu besonders guten Konditionen zu vergeben. Eine Analyse ausgewählter Statistiken habe ergeben, dass sich das Volumen der Kreditausfälle zwar seit 2014 mehr als halbiert habe. Im gleichen Zeitraum habe sich aber das Volumen der neu gebildeten Risikovorsorge ebenfalls nahezu halbiert. „Eine mögliche Erosion der Kreditvergabestandards in Verbindung mit einer reduzierten Risikovorsorge kann eine Gefahr für die Finanzstabilität darstellen“, sagte Röseler. Deshalb habe die BaFin gemeinsam mit der Deutschen Bundesbank im April eine Umfrage zu den Kreditvergabestandards bei knapp 100 Instituten gestartet, deren Ergebnisse bislang aber noch nicht vorlägen.

Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht, widmete sich der laufenden Überprüfung von Solvency II. Das europäische Aufsichtsregime für Versicherer habe sich bewährt und das Risikomanagement verbessert. Dennoch könnten einige Punkte noch geschärft werden. Das betreffe etwa die Proportionalität, wonach sich Regulierung und Aufsicht an Art, Umfang und Komplexität der Risiken von Unternehmen ausrichten müssen. Ob der Review zu neuen Schwellenwerten für die Anwendung von Solvency II führen werde, könne er noch nicht absehen. Dr. Grund sprach sich außerdem dafür aus, die Standardformel zur Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderungen dahingehend anzupassen, dass sie auch negative Zinsen berücksichtigt. Auch die Bedürfnisse des Langfristgeschäfts müsse der Solvency-II-Review angemessen widerspiegeln.

Nach Einschätzung von Béatrice Freiwald, Exekutivdirektorin Innere Verwaltung und Recht, befindet sich die BaFin selbst mitten im digitalen Wandel. Große Teile der Aufsichtsprozesse sind bereits digitalisiert worden. „Diese Entwicklung wird sich fortsetzen und weiter an Tempo gewinnen“, kündigte sie an. Zum Erfolg führen soll ihn unter anderem die Anfang 2019 ausgeschriebene Position des Chief Digital Officers (CDO). „Zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen aus dem Digital Office wird der CDO unser Digitalisierungsnavigator“, erklärte Freiwald. Außerdem lege die BaFin bei ihrer Personalentwicklung künftig verstärkt Wert auf Kenntnisse in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik.

Die BaFin stellte am 7.5.2019 auch ihren Jahresbericht 2018 vor.

(PM BaFin vom 7.5.2019)

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