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RdF-News
16.11.2017
RdF-News
BaFin: Planung einer Befreiung von der Quotierungspflicht bei illiquiden Finanzinstrumenten

Zum 3.1.2018 treten die Regelungen der europäischen Finanzmarktverordnung (Markets in Financial Instruments Regulation – MiFIR) zu den Quotierungspflichten systematischer Internalisierer in Kraft. Nach Art. 18 Abs. 2 MiFIR müssen systematische Internalisierer – sofern sie mit der Abgabe einer Kursofferte einverstanden sind – ihren Kunden auf Anfrage Kursofferten anbieten.

Diese Verpflichtung besteht für Schuldverschreibungen, strukturierte Finanzprodukte, Emissionszertifikate und Derivate, die an einem Handelsplatz gehandelt werden und für die kein liquider Markt besteht.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beabsichtigt, systematische Internalisierer unter den Voraussetzungen von Art. 18 Abs. 2 i. V. m. Art. 9 Abs. 1 MiFIR in Bezug auf illiquide Finanzinstrumente von dieser Pflicht zu befreien. Sie wird hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen, zu der sie die Beteiligten nun anhört. Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 1.12. unter der E-Mail-Adresse secondarymarkets@bafin.de entgegen.

(www.bafin.de)

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