BaFin: Planung einer Befreiung von der Quotierungspflicht bei illiquiden Finanzinstrumenten
Diese Verpflichtung besteht für Schuldverschreibungen, strukturierte Finanzprodukte, Emissionszertifikate und Derivate, die an einem Handelsplatz gehandelt werden und für die kein liquider Markt besteht.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beabsichtigt, systematische Internalisierer unter den Voraussetzungen von Art. 18 Abs. 2 i. V. m. Art. 9 Abs. 1 MiFIR in Bezug auf illiquide Finanzinstrumente von dieser Pflicht zu befreien. Sie wird hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen, zu der sie die Beteiligten nun anhört. Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 1.12. unter der E-Mail-Adresse secondarymarkets@bafin.de entgegen.
(www.bafin.de)