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RdF-News
13.01.2016
RdF-News
IASB: Neuer Standard zur Leasingbilanzierung (IFRS 16)

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 13.1.2016 den neuen Standard IFRS 16 „Leasingverhältnisse“veröffentlicht. IFRS 16 ersetzt den bisherigen Standard zur Leasingbilanzierung IAS 17 sowie die Interpretationen IFRIC 4, SIC-15 und SIC-27. Der Standard ist verpflichtend ab dem 1.1. 2019 anzuwenden. Die freiwillige vorzeitige Anwendung ist gestattet, jedoch nur wenn zu diesem Zeitpunkt auch IFRS 15 Revenue Recognition angewendet wird. Somit wird das im Jahr 2006 begonnene Projekt zur Überarbeitung der bilanziellen Abbildung von Leasingverhältnissen, welches ein Diskussionspapier und zwei Standardentwürfe umfasste, nunmehr abgeschlossen. Die wesentlichen Neuerungen durch IFRS 16 betreffen die Bilanzierung beim Leasingnehmer. So hat beim Leasingnehmer für alle Leasingverhältnisse der Bilanzansatz von Vermögenswerten für die erlangten Nutzungsrechte und von Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen zu erfolgen. Anwendungserleichterungen werden für Leasinggegenstände von niedrigem Wert und für kurzfristige Leasingverhältnisse eingeräumt. Die zwischenzeitlich ebenfalls intendierte grundlegende Änderung der Bilanzierung beim Leasinggeber wurde im Projektverlauf aufgegeben. Die Bilanzierungsvorschriften für Leasinggeber entsprechen daher weitestgehend den bisherigen Regelungen des IAS 17. Weitere Einzelheiten zu IFRS 16 sind der Pressemitteilung des IASB, der Projektzusammenfassung und der Effekt-Analyse zu entnehmen (www.ifrs.org). Der Standard ist kostenpflichtig und nur beim IASB erhältlich.

(www.drsc.de)

In einer PM von KPMG heisst es dazu:

Der heute vom IASB veröffentlichte neue Rechnungslegungsstandard zur Leasingbilanzierung (IFRS 16 Leases) führt zur transparenteren Darstellung von Leasingverhältnissen in der Bilanz.

Der neue Standard hat zur Folge, dass Leasingnehmer die meisten ihrer Leasingverhältnisse auf die eigenen Bücher nehmen müssen. Dadurch kommt es zum Ansatz neuer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Derzeit nehmen viele Analysten Anpassungen von Abschlüssen im Hinblick auf nicht bilanzierte Leasingverhältnisse vor.

Christian Bauer, der verantwortliche Partner bei KPMG für den Bereich Leasing: „Bei allen Unternehmen, die wesentliche Vermögensgegenstände zur Verwendung im Geschäftsbetrieb geleast haben, wird es zu einer Erhöhung der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden kommen. Dies wird Auswirkungen auf viele Branchen haben; beispielsweise auf Fluggesellschaften und den Einzelhandel. Je größer das Leasingportfolio, desto größer sind auch die Auswirkungen auf wichtige Kennzahlen der Berichterstattung.“ Dem pflichtet Ulrich Bergmann, verantwortlicher Partner bei KPMG für den Bereich Captive Finance, bei und hebt zudem die große Bedeutung des neuen Standards für die Automobilbranche und deren Kunden hervor.

Unternehmen sind derzeit verpflichtet, Details über nicht bilanzierte Leasingverhältnisse offenzulegen. Analysten nutzen diese Informationen, um veröffentlichte Abschlüsse anzupassen. Christian Bauer: „Die aktuelle Bilanzierung von Leasingverhältnissen macht es für die Abschlussadressaten notwendig, den Abschluss im Hinblick auf Leasingtransaktionen, die von Unternehmen nicht bilanziert werden (off-balance) anzupassen. Die wesentliche Änderung wird eine verbesserte Transparenz und Vergleichbarkeit sein. Erstmals wird es Analysten möglich sein, zu sehen, wie ein Unternehmen selbst seine eigenen Leasingverbindlichkeiten bewertet, basierend auf einer Berechnung, die nach einer zwingend vorgeschriebenen Methodik zu erfolgen hat und die für alle Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, einheitlich ist.“

Die Auswirkungen betreffen nicht ausschließlich die Bilanz. Es kommt ebenso zu Änderungen bei der Bilanzierung während der Laufzeit des Leasingverhältnisses. Insbesondere werden Leasingnehmer  jetzt im Zeitablauf fallende Leasingaufwendungen (degressiver Aufwandsverlauf) erfassen, auch wenn sie eine konstante Jahresmiete zahlen. Des Weiteren geben die Vorschläge eine klare Trennungslinie zwischen Leasingverhältnissen und Dienstleistungsverträgen vor. Während Erstere zu bilanzieren sind (on-balance), stellen Dienstleistungsverträge weiterhin außerbilanzielle Geschäfte dar (off-balance).

Erstanwendungszeitpunkt des neuen Standards ist der 1.1.2019. Vor diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen eine Vielzahl an zusätzlichen Daten über ihre Leasingverhältnisse sammeln, sowie neue Schätzungen und Berechnungen vornehmen, die wiederum regelmäßig zu aktualisieren sind. Wolfgang Laubach, Mitglied der Grundsatzabteilung bei KPMG: „Die neuen Anforderungen sind im Gegensatz zu vorangegangenen Vorschlägen des IASB weniger komplex und weniger kostspielig in der Anwendung. Trotzdem wird deren Einhaltung mit Kosten verbunden sein. Für einige Unternehmen besteht die zentrale Herausforderung darin, die benötigten Daten zu erheben. Für andere Unternehmen werden Interpretationsfragen im Vordergrund stehen – zum Beispiel bei der Beurteilung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält.“

Die Änderungen in der Rechnungslegung haben keine direkten Auswirkungen auf die Cashflows. Jedoch geht KPMG aufgrund des Ausmaßes der Veränderungen in der Rechnungslegung davon aus, dass Unternehmen bestrebt sein werden zu verstehen, wie hoch die aus zwischen dem heutigen Tag und dem Jahr 2019 eingegangenen Leasingverhältnissen resultierenden Verbindlichkeiten sein werden. Wolfgang Laubach: „Niemand möchte, dass die Rechnungslegung die Geschäftspraxis bestimmt. Gehen jedoch bilanzielle Konsequenzen mit dem Abschluss eines Geschäfts einher, wird die Entscheidung zum Vertragsabschluss durch diese beeinflusst. Im Grunde genommen führt dieser Standard dazu, dass Sale-und-Leaseback-Transaktionen als außerbilanzielles Finanzierungsinstrument unattraktiv werden.“

Einige der wichtigsten Auswirkungen können noch nicht quantifiziert werden. Christian Bauer: „Unternehmen werden sich erst ein vollständiges Bild machen können, wenn andere Standardsetter und Regulatoren reagiert haben. Für den Finanzsektor ist eine zentrale Frage, wie die Aufsichtsbehörden die neuen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Rahmen der Eigenkapitalanforderungen behandeln werden.“

In Kürze wird das US Financial Accounting Standard Board (FASB) einen neuen US-GAAP Standard zur Leasingbilanzierung veröffentlichen. Obgleich das IASB und das FASB über Jahre hinweg gemeinsam an der Leasingbilanzierung gearbeitet haben, weisen die Standards unterschiedliche Modelle für die Bilanzierung beim Leasingnehmer auf. Christian Bauer: „Es mutet überraschend an, dass das Ergebnis dieses langwierigen Konvergenzprojekts die Divergenz in der Bilanzierung gängiger Leasingtypen ist. Der neue IFRS und der neue US-GAAP Standard werden zu Unterschieden bei der Behandlung und im Ausweis der jährlichen Leasingaufwendungen führen, die derzeit nicht existieren; dies verringert die Vergleichbarkeit zwischen den beiden Rechnungslegungswerken“.

(PM KPMG vom 13.1.2016)

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