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RdF-News
08.03.2019
RdF-News
Europäischer Rat: Nachhaltiges Finanzwesen - Vorsitz und Parlament erzielen politische Einigung über Transparenzregeln

Nachdem vergangene Woche eine vorläufige Einigung über eine neue Kategorie von Referenzwerten für CO2-arme Investitionen erzielt wurde, ergänzt die EU nunmehr ihr Regelwerk, um Investoren stärker für die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Umwelt zu sensibilisieren.

Der rumänische Ratsvorsitz und das Europäische Parlament haben am 7.3.2019 eine vorläufige Einigung über einen Vorschlag erzielt, wonach Finanzunternehmen offenlegen müssen, wie sie die Faktoren Umwelt, Soziales und Governance in ihren Investitionsentscheidungen berücksichtigen

Wenn das Geld vermehrt in umweltfreundlichere, sauberere und nachhaltigere Projekte fließen soll, müssen sich alle Marktteilnehmer die langfristigen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen noch stärker bewusst machen. Deshalb schafft die EU heute einen Transparenzrahmen, der sicherstellen soll, dass Investoren gut über die ökologischen oder sozialen Auswirkungen ihrer Investitionen informiert sind.

Eugen Teodorovici, rumänischer Finanzminister

Institutionelle Anleger wie etwa Vermögensverwalter oder Versicherungsunternehmen erhalten von ihren Kunden und Begünstigten einen Auftrag, Investitionsentscheidungen in deren Namen zu treffen.

Obwohl diese Unternehmen strengen rechtlichen Anforderungen genügen müssen, um sicherzustellen, dass sie im bestmöglichen Interesse ihrer Kunden handeln, gab es bislang noch keine Regelung zu den Auflagen und Informationspflichten in Bezug auf die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen.

Mit dem am 7.3.2019 vereinbarten Text wird ein harmonisierter Ansatz der EU für die Berücksichtigung von Risiken und Chancen für die Nachhaltigkeit in den Verfahren institutioneller Anleger festgelegt.

Diese werden verpflichtet, folgende Informationen offenzulegen:

  • ihre aktuellen Verfahren zur Berücksichtigung von Umweltrisiken und sozialen Risiken in ihrer Anlage- und Beratungstätigkeit;
  • Angaben dazu, inwiefern sich diese Risiken auf die Rentabilität der Investition auswirken könnten;
  • sofern ein institutioneller Anleger angibt, eine "grüne" Anlagestrategie zu verfolgen: Informationen zur Umsetzung dieser Strategie und zu den Auswirkungen seiner Produkte und Portfolios auf Nachhaltigkeit oder Klimaschutz.

Die vorgeschlagene Verordnung soll in der Praxis eine mögliche "Grünfärberei" beschränken, d. h. das Risiko, dass Produkte und Dienstleistungen, die als nachhaltig oder klimafreundlich vermarktet werden, die Nachhaltigkeits- und/oder Klimaziele, die sie angeblich verfolgen, in Wirklichkeit gar nicht erfüllen.

Die politische Einigung wird nun den EU-Botschafterinnen und -Botschaftern zur Billigung vorgelegt. Danach wird der Text von den Rechts- und Sprachsachverständigen überarbeitet. Anschließend werden Parlament und Rat ersucht, die vorgeschlagene Verordnung in erster Lesung anzunehmen.

(PM Europäischer Rat vom 7.3.2018)

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