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RdF-News
21.08.2019
RdF-News
BaFin: Merkblatt zu Prospekt- und Erlaubnispflichten

Mit einem Merkblatt möchte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungbsaufsicht (BaFin) den Emittenten von Krypto-Token bei deren prospekt- und erlaubnisrechtlicher Einordnung helfen.

In dem Merkblatt, das kürzlich auf www.bafin.de veröffentlicht worden ist, führt die BaFin aus, welche Informationen und Unterlagen ihr die Emittenten einreichen sollen, damit sie die Anfragen schon im Vorhinein zielführend und zügig beantworten kann.

Das Merkblatt setzt sich intensiv mit dem Wesen von Krypto-Token auseinander und informiert etwa über die Wertpapiereigenschaft nach Prospekt-Verordnung (Prospekt-VO) bzw. Wertpapierprospektgesetz (WpPG) und die Vermögensanlageneigenschaft nach Vermögensanlagegesetz (VermAnlG). Weiter geht das Merkblatt auf die Prospekt- oder Informationsblattpflichten nach Prospekt-VO, WpPG und VermAnlG sowie Erlaubnispflichten nach Kreditwesengesetz (KWG), Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ein.

Am 20.2.2018 hatte die BaFin ein Hinweisschreiben zur grundsätzlichen aufsichtsrechtlichen Einordnung von Krypto-Token als Finanzinstrumente im Bereich der Wertpapieraufsicht veröffentlicht (siehe BaFinJournal März 2018). Das Merkblatt berücksichtigt die Erfahrungen in der Verwaltungspraxis und die Tatsache, dass die BaFin weiterhin zahlreiche Anfragen zu den Eigenschaften von Krypto-Token und Pflichten bei der Ausgabe erreichen.

(www.bafin.de)

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