EIOPA: Leitlinien zu Aufsichts- und Lenkungsanforderungen an Produktentwicklungsprozesse
Die Leitlinien sollen die Umsetzung von Artikel 25 der Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive – IDD) vorbereiten und Unternehmen, Vertreibern und Aufsehern unverbindlich als Orientierung dienen. Sie zielen darauf ab, dass die Bedürfnisse der Verbraucher schon bei der Produktentwicklung berücksichtigt und Produkte an die richtige Zielgruppe verkauft werden.
Die BaFin beabsichtigt, die Vorschriften zu Produktentwicklungsprozessen erst anzuwenden, wenn die IDD in Deutschland umgesetzt ist. Dies gilt für die Inhalte der EIOPA-Leitlinien ebenso wie für den Rechtsakt, den die EU-Kommission noch zur Produktentwicklung erlassen wird. Die Umsetzungsfrist endet am 23.2.2018.
(PM BaFin vom 13.4.2016)