BaFin: Langfristige Garantien: Abfrage bei Solvency-II-Unternehmen für EIOPA-Bericht 2017
Auf Grundlage von Art. 77 f der Solvency-II-Richtlinie erstellt die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) bis zum Jahr 2021 jährlich einen Bericht über die Auswirkung der Maßnahmen für langfristige Garantien (Long Term Guarantees – LTGs) und der Maßnahmen gegen Aktienrisiken. Die nationalen Aufsichtsbehörden stellen EIOPA zu diesem Zweck Informationen zur Verfügung.
Für den LTG-Bericht 2017 führt die BaFin derzeit eine Abfrage bei allen Versicherern und Rückversicherern durch, die unter den Anwendungsbereich von Solvency II fallen. Stichtag ist der 31.12.2016. Die Abfrage läuft bis zum 15.6.2017. Hintergrundinformationen zur Abfrage sind auf der Internetseite von EIOPA zu finden.
(PM BaFin vom 27.3.2017)