BaFin: Konsultation zur Stimmrechtsmitteilungsverordnung
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Entwurf für eine „Verordnung zur Einführung einer Stimmrechtsmitteilungsverordnung und zur Ergänzung der Gegenpartei-Prüfbescheinigungsverordnung“ zur Konsultation gestellt.
Mit der geplanten Verordnung möchte die BaFin in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium (BMF) die Möglichkeit einführen, Stimmrechtsmitteilungen elektronisch abgeben zu können. Des Weiteren soll die Gegenpartei-Prüfbescheinigungsverordnung um die Prüfpflicht hinsichtlich der Einhaltung von Art. 28 Abs. 1 bis der 3 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 ergänzt werden.
(www.bafin.de)