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RdF-News
08.08.2018
RdF-News
BaFin: Konsultation des Entwurfs eines Auslegungsschreibens zur Bestimmung der Anlegergruppe (Zielmarkt) in Verkaufsprospekten und in Vermögensanlagen-Informationsblättern (VIB)

 

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Entwurf eines Auslegungsschreibens zur Bestimmung der Anlegergruppe (Zielmarkt) in Verkaufsprospekten und in Vermögensanlagen-Informationsblättern (VIB) nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) zur Konsultation gestellt.

Darin konkretisiert sie, welche Angaben der Verkaufsprospekt und das VIB enthalten müssen, um die gesetzlichen Mindestanforderungen an den Inhalt zu erfüllen. Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 17.8.2018 entgegen.

Seit dem 3.1.2018 ist in Verkaufsprospekten für Vermögensanlagen die Anlegergruppe anzugeben, auf die die Vermögensanlage abzielt, vor allem im Hinblick auf den Anlagehorizont des Anlegers und seine Fähigkeit, Verluste zu tragen, die sich aus der Vermögensanlage ergeben könnten. Seit Mitte Juli ist aufgrund des Gesetzes zur Ausübung von Optionen nach der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze diese Angabe auch in das VIB aufzunehmen.

(www.bafin,de)

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