BT: Keine höheren Kosten durch MiFID
Die Kosten für die Umsetzung der sog. MiFID-Richtlinie für die deutsche Finanzbranche sollen nicht höher sein als seinerzeit im Gesetzentwurf geschätzt. Diese Auffassung vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5455) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/5094), die sich nach der Umsetzung dieser der Verbesserung des Verbraucherschutzes dienenden Richtlinie erkundigt hatte. Eine Studie, nach der es wegen der neuen Dokumentationspflichten zu einem Rückgang der telefonischen Beratung zu Wertpapiergeschäften gekommen sei, hält die Regierung für nicht hinreichend belastbar, um quantifizierbare Erkenntnisse abzuleiten. Die Zahl der für die Studie Befragten sei dafür zu gering, heißt es zur Begründung.
(hib 878/2018 vom 15.11.2018)